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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0007-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf wird, wie der Vorlage 2022/004/0007-2 als Anlage beigefügt, gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung nach § 13b i.V.m. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll nach § 13b i.V.m.§ 3 (1) BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Parallel erfolgt eine Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Nachdem die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, hat das Planungsbüro einen ersten Planvorentwurf erstellt. In einem Vorgespräch wurde der Plan dem Vorhabenträger vorgestellt. Themen wie die Oberflächenentwässerung werden im weiteren Verfahren noch zu klären sein.

Die Gemeinde wird um Beratung gebeten, ob der Planvorentwurf den städtebaulichen Zielen der Gemeinde entspricht.

Im Falle einer Billigung kann dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen.

 

Hinweis:

Die im Bauausschuss beschlossene Traufhöhe wurde bereits in die Planunterlagen eingearbeitet.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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