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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Eine verkehrsrechtliche Anordnung des einseitigen absoluten Halteverbotes für den Straßenreinigungstag am 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 8-12 Uhr wird befürwortet.

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Sachverhalt

Im Fasanenweg gibt es Behinderungen bei der monatlichen Straßenreinigung durch parkende Fahrzeuge. Um diese weitgehend zu vermeiden, wird ein vorerst einseitiges absolutes Haltverbot für die Straßenreinigung am 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 08-12.00 Uhr angeraten.

Das Halteverbot soll sich auf die abfallende Straßenseite des Fasanenweges (vom Fichtenweg kommend rechts) beschränken, auf der sich auch die Abläufe befinden. Eine Befreiung der Abläufe von Laub und Unrat ist so möglich und der Wasserablauf der Straße wird so sichergestellt.

 

Im angrenzenden Fichtenweg wurde dies bereits erfolgreich umgesetzt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten für Schilder und Halterungen voraussichtlich 200-500 € netto zzgl. Aufstellung durch den Bauhof.

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