Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0074
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstück für Schnellladesäulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Lysanne Krieg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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23.01.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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20.02.2023
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Beschlussvorschlag
Jacobsrade, Siek
Flurstücke 394 und 397 der Flur 1, Gemarkung Siek
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bebauungsplan Nr. 17 zu ändern, so dass die Errichtung einer Schnellladestation möglich wird.
Die Planungskosten wären durch ………………… zu tragen.
Die Flurstücke 394 und 397 der Flur 1, Gemarkung Siek, sollen an den Interessenten verkauft / verpachtet werden. Der Bürgermeister und die 1. Stellvertretende Bürgermeisterin werden bevollmächtigt die Vertragsverhandlungen mit dem Interessenten zu führen.
oder
Die Gemeindevertretung beschließt, dass an der Errichtung von Schnellladestation kein Interesse besteht. Die Änderung des Bebauungsplanes und ein Verkauf bzw. eine Verpachtung der Flurstücke 394 und 397 der Flur 1, Gemarkung Siek, erfolgt nicht.
Anderweitige Flächen kommen für das geplante Vorhaben nicht in Frage.
Die Verwaltung wird gebeten, dies dem Interessenten mitzuteilen.
Sachverhalt
Ein Energieversorger interessiert sich für ein gemeindliches Grundstück nahe der Autobahnausfahrt Ahrensburg, um dort Schnellladesäulen zu errichten. Grundsätzlich wird ein Kauf favorisiert, eine Pacht ist jedoch nicht ausgeschlossen. Mit Stand 01/2023 werden ca. 10-12 Stellplätze geplant. Dies entspricht 20-24 Ladepunkten.
Als eine geeignete Fläche könnten die gemeindlichen Flurstücke 394 und 397 der Flur 1, Gemarkung Siek, an der Kreuzung L224 / Jacobsrade in Frage kommen (siehe Lageplan).
Die genannten Flurstücke sind im Bebauungsplan Nr. 17 als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Planungsrechtlich wäre das Vorhaben daher nicht zulässig.
Der Verkauf öffentlicher Grünflächen wird verwaltungsseitig grundsätzlich nicht empfohlen.
Um die Fläche veräußern und die geplanten Schnellladesäulen errichten zu können, wäre eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erforderlich.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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