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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschliessen, den Arbeitspreis für Raumheizung ab 01.03.2023 auf 83,59 € je MW Wärme festzusetzen.

Die „24. Änderung des Tarifblattes ab 01.03.2023“ ist öffentlich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Auf die Sitzungen des Werkausschusses am 24.11.2022 (TOP 4) und der Gemeindevertretung am 12.12.2022 (TOP 15) wird verwiesen.

 

Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, wie hoch der Wärmebezugspreis der EEW sein wird, wurde zunächst von einer Erhöhung um 30% ausgegangen.

Da die Erhöhung an die Fernwärmekunden weitergegeben werden sollte, hat die Gemeindevertretung beschlossen den Arbeitspreis für Raumheizung ab 01.01.2023 auf 41,60 € festzusetzen. (Der Wärmepreis in Form der „23. Änderung des Tarifblatts ab 01.01.2023“ wurde am 16.12.2022 öffentlich bekannt gemacht)

 

Offensichtlich hat sich der Wärmebezugspreis der EEW jedoch um mehr als 30% erhöht, denn im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 (Stand 19.12.2022) schließt der

Erfolgsplan wie folgt ab:

Gesamtbetrag der Erträge  1.083.104 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.512.255 €

ergibt einen Jahresfehlbetrag    429.151

 

Aufgrunddessen wurde, durch die mit der kaufmännischen Betriebsführung beauftragten Firma, bereits eine Berechnung durchgeführt wie der Fehlbetrag zu vermeiden wäre.

Demnach müsste der Arbeitspreis für Raumheizung ab 03/2023 (keine rückwirkende Schlechterstellung der Kunden!) nochmals erhöht werden und zwar auf 83,59 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Änderung des Arbeitspreises für Raumheizung ergeben sich keine finanziellen / umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen.

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Anlagen

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