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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Stapelfeld den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 der Fernwärme-Versorgung Stapelfeld zu beschließen.

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Sachverhalt

Auf die Sitzung des Werkausschusses am 24.11.2022 TOP 4 wird verwiesen.

Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, wie hoch der Wärmebezugspreis der EEW sein wird, wurde von Seiten der Anwesenden zunächst von einer Erhöhung um 30% ausgegangen. Entsprechend sollte die Erhöhung an die Fernwärmekunden über den Arbeitspreis für Raumheizung weitergegeben werden.

 

Durch die mit der kaufmännischen Betriebsführung beauftragten Firma wurde daraufhin der anliegende Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 inkl. Erläuterungen erstellt.

Zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung (19.12.2022) lag der neue Wärmebezugspreis der EEW vor (1.283.267 €) und ebenso der Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2022 TOP 15, den Arbeitspreis für Raumheizung ab 01.01.2023 um 30% (bisher 32,00 € / neu 41,60 €) zu erhöhen, wurden bei der Planung berücksichtigt.

(Der Wärmepreis in Form der „23. Änderung des Tarifblatts ab 01.01.2023“ wurde am 16.12.2022 öffentlich bekannt gemacht)

 

Offensichtlich hat sich der Wärmebezugspreis der EEW jedoch um mehr als 30% erhöht, denn der

Erfolgsplan 2023 schließt wie folgt ab:

Gesamtbetrag der Erträge  1.083.104 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.512.255 €

ergibt einen Jahresfehlbetrag    429.151

 

Aufgrunddessen wurde, durch die mit der kaufmännischen Betriebsführung beauftragten Firma, bereits eine Berechnung durchgeführt wie der Fehlbetrag zu vermeiden wäre.

Demnach müsste der Arbeitspreis für Raumheizung ab 03/2023 (keine rückwirkende Schlechterstellung der Kunden!) nochmals erhöht werden und zwar von 41,60 € auf 83,59 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch den Wirtschaftsplan 2023 der Fernwärme-Versorgung Stapelfeld ergeben sich keine finanziellen / umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen.

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Anlagen

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