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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/0067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund der geführten Vorgespräche schlägt Herr Bürgermeister Bitzer vor, über die Nachbesetzung der Ausschüsse en bloc abzustimmen.

Über den Vorschlag en bloc abzustimmen wird wie folgt abgestimmt:

Stimmen dafür:

Stimmen dagegen:

Stimmenenthaltungen:

 

In die Ausschüsse werden oben genannte Mitglieder gewählt:

Stimmen dafür:

Stimmen dagegen:

Stimmenenthaltungen:

 

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden werden wie oben aufgeführt gewählt:

Stimmen dafür:

Stimmen dagegen:

Stimmenenthaltungen:

 

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Sachverhalt

Der Gemeindevertreter Herr Peter Frömbling ist zum 31.12.2022 aus der FDP-Fraktion ausgetreten.

 

Eine Fraktion hat eine Mindestzahl von zwei Mitgliedern, vgl. § 32 a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO).

Durch den Austritt des Herrn Peter Frömbling aus der FDP-Fraktion besteht diese zum 01.01.2023 nicht mehr fort.

 

Zum 01.01.2023 ist Herr Peter Frömbling in die CDU-Fraktion eingetreten.

 

Seit dem 01.01.2023 stellt sich folgendes Verhältnis der Gemeindevertretung Siek dar:

 

CDU-Fraktion :    8 Mitglieder

SPD-Fraktion :   3 Mitglieder

Fraktionslose Mitglieder:   2 Gemeindevertreter

 

Jede Fraktion kann gemäß § 46 Abs. 10 Satz 1 GO verlangen, dass alle Wahlstellen der Ausschüsse neu besetzt werden. Mit Antrag vom 06.12.2022 hat die CDU-Fraktion das Verlangen auf Neubesetzung der ständigen gemeindlichen Ausschüsse gestellt.  

 

Hierdurch haben die Mitglieder der Ausschüsse zu Beginn der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.01.2023 ihre Wahlstellen verloren, vgl. § 46 Abs. 10 Satz 2 GO. Für die stellvertretenden Ausschussmitglieder tritt die gleiche Rechtsfolge ein.

 

Wird verlangt, dass alle Wahlstellen eines Ausschusses neu besetzt werden, so verliert auch der Ausschussvorsitzende die Mitgliedschaft. Werden bisherige Ausschussvorsitzende erneut zum Ausschussmitglied gewählt, so erlangen sie die Position des Vorsitz nicht automatisch zurück. Vielmehr hat entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 4 eine Ersatzwahl stattzufinden.

 

Nach § 46 Abs. 2 Satz 3 GO können Gemeindevertreter, die keiner Fraktion angehören verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Die fraktionslosen GV können in einem Ausschuss als stimmloses Mitglied mitwirken. Die Wahl des Ausschusses steht ihnen frei. Ist die Auswahl auf einen Ausschuss getroffen worden, können keine weiteren stimmlosen Mitgliedschaften geltend gemacht werden.

 

Möglich ist es ebenfalls, dass die fraktionslosen ohne Begründung auf die Mitwirkung als stimmloses Mitglied verzichten. Der Verzicht ist gegenüber der Gemeinde zu erklären. Der Verzicht stellt ebenfalls eine Willenserklärung dar und ist damit jederzeit widerrufbar.

 

Das übliche Verfahren ist das Meiststimmverfahren nach § 40 Abs. 3 GO. Nach § 46 Abs. 1 GO kann jede Fraktion verlangen, dass die Mitglieder eines Ausschusses durch Verhältniswahl gewählt werden.

Durch bereits geführte Vorgespräche und dem Vorschlag der Fraktion zur Besetzung der Ausschüsse wird im Meiststimmverfahren abgestimmt.

 

Die Fraktionen der CDU und SPD schlagen folgende Besetzung der Ausschüsse vor:

 

In den Bauausschuss der Gemeinde Siek werden folgende Mitglieder gewählt:

 

Götz Reppel, SPD   - Vorsitz

Uwe Grundmann, CDU  -stellv. Vorsitz

Peter Frömbling, CDU

Andreas Koops, CDU

Ole Meyer, CDU

Thore Lassen, bürgerliches Mitglied

Matthias Schacht, bürgerliches Mitglied

 

 

In den Finanzausschuss der Gemeinde Siek werden folgende Mitglieder gewählt:

 

Andreas Bitzer, CDU   -Vorsitz

Carsten Berend, CDU  -stellv. Vorsitz

Dr. Klaus-Jürgen Buchmann, SPD

Gerlinde Görmer, SPD

Uwe Grundmann, CDU

 

In den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss der Gemeinde Siek werden folgende Mitglieder gewählt:

 

Andreas Koops, CDU   -Vorsitz

Dr. Klaus-Jürgen Buchmann, SPD -stellv. Vorsitz

Julian Bubert, CDU

Peter Frömbling, CDU

Ole Meyer, CDU

Normen Gerlach, bürgerliches Mitglied

Andrea Klerman, bürgerliches Mitglied

 

Hinsichtlich der Stallvertretung in den ständigen Ausschüssen der Gemeinde besteht Einvernehmen die bestehende Poolvertretung beizubehalten. 

 

Die Reihenfolge der Stellvertretung in den Fraktionen wird wie folgt festgelegt:

 

CDU-Fraktion:

 

Carsten Berend

Uwe Grundmann

Stefanie Ketelsen

Andreas Koops

Julian Bubert

Ole Meyer

Peter Frömbling

Andreas Bitzer

 

SPD-Fraktion:

 

Dr. Klaus-Jürgen Buchmann

Gerlinde Görmer

Götz Reppel

 

Ohne Abstimmungserfordernis machen die fraktionslosen Gemeindevertreter einen Sitz in folgendem Ausschuss geltend (…)/keinen Sitz in einem ständigen Ausschuss geltend. 

 

Die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und die Stellvertretungen können in einem Wahlgang erfolgen.

 

Aufgrund der geführten Vorgespräche schlägt Herr Bürgermeister Bitzer vor, über die Nachbesetzung der Ausschüsse en bloc abzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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