Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0016
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigungssatzung des Zweckverbandes Friedhof Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Martina Derday
- Aktenzeichen:
- 000.100-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Verbandsversammlung Friedhof Siek
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Entscheidung
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12.01.2023
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Sachverhalt
Um auf der Grundlage der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EnschVO) Entschädigungen, Sitzungsgelder oder sonstige Zahlungen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für den Zweckverband Friedhof Siek gewähren zu können, ist der Erlass einer entsprechenden Entschädigungssatzung erforderlich. Ein Entwurf dieser Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Aus der nachstehenden Übersicht wird ersichtlich, für welche Funktionen eine Entschädigung gezahlt wird, welche Regelungen in der Satzung getroffen wurden und welcher Höchstbeträge nach der Entschädigungsverordnung vorliegen:
Funktion |
Festlegung in der Satzung |
Höchstbetrag |
Verbandsvorsteher Aufwandsentschädigung § 3 (1) Sitzungsgeld Für die Leitung der Verbandsversammlung § 3 (2)
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Höchstbetrag Ja
Ja |
345,00 € Pauschale 10,00 €, je Sitzung 24,00 €
Zusätzl. 24,00 € je Sitzung Verb.Vers. |
Mitglieder der Verbandsversammlung § 4 (1) |
Ja |
Pauschale 10,00 €, je Sitzung 24,00 € |
Mitglieder der Verbandsgemeinden, bei Verb.Versammlung und Ausschusssitzungen, denen sie nicht als Mitglied angehören § 4 (2) |
kein Sitzungsgeld |
kein Sitzungsgeld |
Ausschussvorsitzende |
Ja |
Zusätzl. 24,00 € je Sitzung |
Es besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit, dem Verbandsvorsteher neben der monatlichen Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale für
- die Nutzung einer privaten Telekommunikationseinrichtung, die Kosten der dienstlich notwendigen Telefongebühren sowie
- der Fahr- und Reisekosten
zu gewähren. Sollte dies als notwendig erachtet werden, so wäre hierüber gesondert zu beschließen. Verwaltungsseitig würde dann ein monatlicher Höchstbetrag in Höhe von maximal 80,00 € (20,00 € Telefonnutzung/-gebühren / 60,00 € Reisekosten) empfohlen.
Finanz. Auswirkung
Kosten entstehen wie folgt:
- Verbandsvorsteherentschädigung in Höhe von 345,00 € pro Monat = 4.140,00 € / Jahr sowie einer eventuellen Pauschale für Telefon und Reisekosten
- Monatliche Sitzungsgeldpauschale in Höhe von 10,00 € pro Verbandsmitglied = 9 Mitglieder x 12 Monate = 1.080,00 €
- Sitzungsgeld für jede Sitzung in Höhe von 24,00 € je Teilnehmer
- Zusätzliches Sitzungsgeld für Vorsitz Verbandsversammlung sowie der Ausschüsse
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,3 kB
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