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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt die Entschädigungssatzung in der vorgelegten Fassung.

 

oder

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Entschädigungssatzung mit folgenden Änderungen:

 

….

 

 

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Sachverhalt

Um auf der Grundlage der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EnschVO) Entschädigungen, Sitzungsgelder oder sonstige Zahlungen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für den Zweckverband Friedhof Siek gewähren zu können, ist der Erlass einer entsprechenden Entschädigungssatzung erforderlich. Ein Entwurf dieser Satzung ist der Vorlage beigefügt.

 

Aus der nachstehenden Übersicht wird ersichtlich, für welche Funktionen eine Entschädigung gezahlt wird, welche Regelungen in der Satzung getroffen wurden und welcher Höchstbeträge nach der Entschädigungsverordnung vorliegen:

 

Funktion

Festlegung

in der Satzung

Höchstbetrag

Verbandsvorsteher

Aufwandsentschädigung § 3 (1)

Sitzungsgeld

Für die Leitung der Verbandsversammlung § 3 (2)

 

 

Höchstbetrag

Ja

 

Ja

 

345,00 €

Pauschale 10,00 €, je Sitzung 24,00 €

 

Zusätzl. 24,00 € je Sitzung Verb.Vers.

Mitglieder der

Verbandsversammlung § 4 (1)

 

Ja

 

Pauschale 10,00 €, je Sitzung 24,00 €

Mitglieder der Verbandsgemeinden, bei Verb.Versammlung und Ausschusssitzungen, denen sie nicht als Mitglied angehören § 4 (2)

 

 

 

 

kein

Sitzungsgeld

 

 

 

 

kein

Sitzungsgeld

Ausschussvorsitzende

Ja

Zusätzl. 24,00 € je Sitzung

 

Es besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit, dem Verbandsvorsteher neben der monatlichen Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale für

 

  • die Nutzung einer privaten Telekommunikationseinrichtung, die Kosten der dienstlich notwendigen Telefongebühren sowie
  • der Fahr- und Reisekosten

 

zu gewähren. Sollte dies als notwendig erachtet werden, so wäre hierüber gesondert zu beschließen. Verwaltungsseitig würde dann ein monatlicher Höchstbetrag in Höhe von maximal 80,00 € (20,00 € Telefonnutzung/-gebühren / 60,00 € Reisekosten) empfohlen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten entstehen wie folgt:

 

  • Verbandsvorsteherentschädigung in Höhe von 345,00 € pro Monat = 4.140,00 € / Jahr sowie einer eventuellen Pauschale für Telefon und Reisekosten

 

  • Monatliche Sitzungsgeldpauschale in Höhe von 10,00 € pro Verbandsmitglied = 9 Mitglieder x 12 Monate = 1.080,00 €

 

  • Sitzungsgeld für jede Sitzung in Höhe von 24,00 € je Teilnehmer

 

  • Zusätzliches Sitzungsgeld für Vorsitz Verbandsversammlung sowie der Ausschüsse
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Anlagen

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