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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung wählt XXX zum Vorsitzenden des Arbeits- und Finanzausschusses. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeits- und Finanzausschusses wird XXX gewählt. 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 7 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i. V. m. § 46 Abs. 5 Satz 1, Abs. 12 Satz 1 und § 33 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) wählt die Verbandsversammlung den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des ständigen Ausschusses "Arbeits- und Finanzausschuss". 

 

Die Wahl des Ausschussvorsitzenden und des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden erfolgt gemäß § 5 Abs. 6 GkZ nach § 40 Abs. 1 bis 3 GO, wonach das Mitglied der Verbandsversammlung gewählt ist, das die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende der Verbandsversammlung zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.

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Finanz. Auswirkung

Keine, die mit der Wahl in Zusammenhang stehen. 

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