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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung wählt folgende Mitglieder in den Arbeits- und Finanzausschuss:

 

Gemeinde Brunsbek:

Mitglied:    Stellvertreter:

 

Gemeinde Hoisdorf:

Mitglied:    Stellvertreter:

 

Gemeinde Siek:

Mitglied:    Stellvertreter:

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Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung ist der Arbeits- und Finanzausschuss als ständiger Ausschuss zu bilden. Er besteht aus 3 Mitgliedern der Verbandsversammlung, davon je Verbandsgemeinde 1 Mitglied. 

Die Ausschussmitglieder werden gemäß § 12 Abs. 7 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i. V. m. § 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) von der Verbandsversammlung gewählt. Für jedes Ausschussmitglied wählt die Verbandsversammlung gemäß § 8 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Friedhof Siek und § 12 Abs. 7 GkZ i. V. m. § 46 Abs. 4 GO aus ihrer Mitte einen ortsbezogenen persönlichen Stellvertreter.

Die Wahl der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmitglieder erfolgt gemäß § 5 Abs. 6 GkZ nach § 40 Abs. 1 bis 3 GO, wonach das Mitglied der Verbandsversammlung gewählt ist, das die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende der Verbandsversammlung zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.

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Finanz. Auswirkung

Keine, die mit der Wahl in Zusammenhang stehen. 

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