Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0014
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Arbeits- und Finanzausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 553.220.9
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Verbandsversammlung Friedhof Siek
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Entscheidung
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12.01.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung ist der Arbeits- und Finanzausschuss als ständiger Ausschuss zu bilden. Er besteht aus 3 Mitgliedern der Verbandsversammlung, davon je Verbandsgemeinde 1 Mitglied.
Die Ausschussmitglieder werden gemäß § 12 Abs. 7 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i. V. m. § 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) von der Verbandsversammlung gewählt. Für jedes Ausschussmitglied wählt die Verbandsversammlung gemäß § 8 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Friedhof Siek und § 12 Abs. 7 GkZ i. V. m. § 46 Abs. 4 GO aus ihrer Mitte einen ortsbezogenen persönlichen Stellvertreter.
Die Wahl der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmitglieder erfolgt gemäß § 5 Abs. 6 GkZ nach § 40 Abs. 1 bis 3 GO, wonach das Mitglied der Verbandsversammlung gewählt ist, das die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende der Verbandsversammlung zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.