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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entfällt.  

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Sachverhalt

Die nachfolgenden Formulierungen gelten in weiblicher, männlicher und diverser Form. Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet.

Die stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung sind gemäß § 5 Abs. 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Friedhof Siek gleichzeitig stellvertretende Verbandsvorsteher. Sie werden gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamten ernannt. Ihnen ist die Ernennungsurkunde gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz GkZ i. V. m. § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) werden die stv. Verbandsvorsteher durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung (Verbandsvorsteer durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt. 

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Finanz. Auswirkung

Keine. 

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