Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0011
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung Zweckverband Friedhof Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 553.220.9
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Verbandsversammlung Friedhof Siek
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Entscheidung
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12.01.2023
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Sachverhalt
Die nachfolgenden Formulierungen gelten in weiblicher, männlicher und diverser Form. Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet.
Gemäß § 9 Abs. 8 Satz 2 des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit (GkZ) wählt die Verbandsversammlung in ihrer ersten Sitzung unter Leitung des Vorsitzenden der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte zwei stellvertretende Vorsitzende.
Die gewählten stellvertretenden Vorsitzenden sind gemäß § 5 Abs. 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Friedhof Siek gleichzeitig stellvertretende Verbandsvorsteher.
Bei der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung ist § 12 Abs. 1 Satz 2 GkZ zu beachten, wonach der Verbandsvorsteher und seine Stellvertretenden nicht demselben Verbandsmitglied angehören dürfen.
Die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung erfolgt gemäß § 5 Abs. 6 GkZ nach § 40 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung (GO), wonach das Mitglied der Verbandsversammlung gewählt ist, das die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende der Verbandsversammlung zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.