Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0008
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung Zweckverband Friedhof Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 553.220.9
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Verbandsversammlung Friedhof Siek
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Entscheidung
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12.01.2023
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Sachverhalt
Die nachfolgenden Formulierungen gelten in weiblicher, männlicher und diverser Form. Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet.
Gemäß § 9 Abs. 8 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) wählt die Verbandsversammlung in ihrer ersten Sitzung unter Leitung des ältesten Mitglieds aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gleichzeitig Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Friedhof Siek (gem. der noch zu beschließenden Verbandssatzung). Bei der Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung ist § 12 Abs. 1 Satz 2 GkZ zu beachten, wonach der Verbandsvorsteher und seine Stellvertretenden nicht demselben Verbandsmitglied angehören dürfen.
Die Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung erfolgt gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i. V. m. § 40 Abs.1 bis 3 der Gemeindeordnung (GO), wonach das Mitglied der Verbandsversammlung gewählt ist, das die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das das älteste Mitglied der Verbandsversammlung zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.