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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Friedhof Siek beschließt, die am 26.11.2020 durch den Amtsausschuss beschlossene Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ebenfalls für Forderungen des Zweckverbands Friedhof für anwendbar zu erklären.

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Sachverhalt

Die Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen wurde in 2020 vollständig neu gefasst. 

Bisher war es so, dass die Gemeinden/Verbände ebenfalls Satzungen mit ähnlichem Regelungsinhalt erlassen hatten. Das Gemeindeprüfungsamt hat bei seiner Prüfung darauf hingewiesen, dass die Satzungen hinsichtlich ihrer Regelungen und Wertgrenzen so anzupassen sind, dass eine einheitliche Verfahrensweise im Amt ermöglicht wird.

§ 7 und § 7 a dieser Satzung enthalten nun die Regelung, dass die Gemeinden bzw. die Verbände durch Beschluss regeln können, dass die Satzung entsprechend bei der Behandlung von Forderungen der Gemeinden / der Verbände anzuwenden ist.

Die Gemeinden im Amt sowie der Schulverband Stapelfeld haben ebenfalls die Anwendung der Satzung beschlossen. 

Ein einheitliches Verfahren wird somit gewährleistet und der Forderung des Gemeindeprüfungsamtes wird nachgekommen. 

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Finanz. Auswirkung

Entsprechend der Regelungen der Satzung.

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Anlagen

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