Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0058
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands/Auszahlung für das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 111.812.6
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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12.12.2022
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Sachverhalt
Bei Kostenstelle 1500, Kostenträger 217000, Sachkonto 54520000 (Schulkostenbeiträge Gymnasium) ergibt sich derzeit folgende Situation:
Haushaltsansatz Sachkonto |
52.000,00 Euro |
+ Haushaltsrest aus Vorjahr |
0,00 Euro |
+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets |
147.500,00 Euro |
= Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt |
199.500,00 Euro |
- bisher geleistete Aufwendungen / Auszahlungen |
-171.087,90 Euro |
- bereits geplante Aufwendungen / Auszahlungen |
-56.585,62 Euro |
= derzeit noch verfügbar |
-28.173,52 Euro |
- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf |
-21.000,00 Euro |
= überplanmäßiger Bedarf (gerundet) |
-50.000,00 Euro |
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Die Gemeinden sind nach dem SchulG verpflichtet, Schulkostenbeiträge an die Schulträger zu zahlen, an denen Schüler aus Stapelfeld beschult werden. Die Anzahl der Schüler sowie die Schulart ist dabei schwer kalkulierbar und können auch jährlich stark variieren. Daher wurden sämtliche Aufwendungen, die mit Schulkostenbeiträgen in Zusammenhang stehen, einem Gesamtbudget (199.500 Euro) zugeordnet. In 2022 wurden Schulkostenbeiträge für Sonder- bzw. Förderschulen i.H.v. 12.500 Euro gezahlt, die im Haushalt nicht eingeplant waren. Weiterhin wurden für Gemeinschaftsschulen bereits 22.000 Euro mehr aufgewendet als eingeplant. Auch beim Gymnasium wurden von den geplanten Aufwendungen i.H.v. 52.000 Euro bereits 16.500 Euro aufgewendet und weitere 56.585,62 Euro sind noch zu zahlen. Zwei Kommunen, die im letzten Jahr Schulkostenbeiträge abgefordert hatten, haben noch keine Abrechnung vorgelegt. Hier wird voraussichtlich ein Betrag i.H.v. bis zu 21.000 Euro benötigt. Somit ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf i.H.v. bis zu 50.000 Euro.