Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0039
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation Verpflegungsgebühren KiTa Stapelfeld 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 365.102.6-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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01.12.2022
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Geplant
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Kindertagesstättenausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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07.11.2022
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Geplant
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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12.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Stapelfeld nimmt die Kalkulation zur Kenntnis. Eine Gebührenerhöhung für Mittagstisch und Kostgeld erfolgt nicht. Die Höhe der Verpflegungsgebühren beläuft sich daher weiterhin auf:
Mittagstisch, monatlich 60,00 Euro
Kostgeld (Frühstück/Imbiss), monatlich 12,00 Euro
Sachverhalt
Als Grundlage für die Berechnung der Verpflegungsgebühren 2023 wurden die Aufwendungen für die Positionen Mittagstisch und Kostgeld (Frühstück/Imbiss) sowie für die Küchenkraft mit wöchentlich 39 Personalstunden berücksichtigt.
Eine Ermittlung der Über-/Unterdeckungen aus 2021 ist unterblieben, da eine politische Gebühr festgesetzt wurde, die unterhalb der kalkulierten Gebühr lag.
Bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % (hierzu zählen im Gebührenrecht auch Personalkosten) würden sich nachfolgend aufgeführte Gebühren ergeben (siehe Anlagen 1-3 – nichtöffentlich):
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung vom 07.12.2020 (TOP 14) beschlossen, die Personalkosten für die Küchenkraft zu tragen und nicht auf die Verpflegungsgebühren umzulegen. Ohne Berücksichtigung dieser Personalkosten würden sich folgende Gebühren ergeben (Anlagen 4-6 – nichtöffentlich):
Andere Festsetzungen als die kalkulierten Gebühren sind möglich, sie sollten sich aber tendenziell an die Gebühren der Vollkalkulation (mit Personalkosten) orientieren.
Abschließend noch der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Verpflegungsgebühren der KiTa-Beirat mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.
Da bereits durch den Bürgermeister und den KiTa-Ausschussvorsitzenden in 09/2022 mitgteilt wurde, dass sich die Gebühren für die Verpflegung ab 2023 nicht ändern sollen, wurde dementsprechend auch keine Änderung der Kita-Satzung vorbereitet.