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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, dem Kulturkreis Stapelfeld eine Zuwendung in Höhe von 1.000 € als Festbetragsfinanzierung zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragssteller bis spätestens 31.03.2024 einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Stapelfeld für das Haushaltsjahr 2023, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragssteller zu fertigen.

Alternativ:

Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, dem Kulturkreis Stapelfeld keine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 zu gewähren, weil ...

 

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Der Kulturkreis Stapelfeld hat einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur institutionellen Förderung für das Jahr 2023 eingereicht. 

Alle erforderlichen Unterlagen für das Antragsverfahren lt. aktueller Rahmenrichtlinie Punkt 6.1.1 beigefügt werden. 

Für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Jahre davor wurde jeweils ein Betrag in Höhe von 1.000€ an den Verein als Zuwendung beschlossen und ausgezahlt.

 

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Finanz. Auswirkung

 Haushalt 2023:

Aufwand: 1.000€

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Anlagen

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