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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/0023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Siek beschließt, dem SV Siek eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 34.500€ als Festbetragsfinanzierung zu gewähren. Entsprechende Verwendungsnachweise sind vom Antragssteller bis spätestens 31.03.2024 einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung für die Gemeinde Siek für das Haushaltsjahr 2023, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an die Antragssteller zu fertigen.

Alternativ:

Die Gemeinde Siek beschließt, dem SV Siek keine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 zu gewähren, weil ….. 

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Der SV Siek hat vier Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung für Platzwart, Übungsleiteraufwandsentschädigung, Jugendarbeit sowie Hallenmiete (als interne Verrechnung) für das Jahr 2023 eingereicht.

Alle erforderlichen Unterlagen für das Antragsverfahren lt. aktueller Rahmenrichtlinie Punkt 6.1.1 sind als Anlagen beigefügt.

Für das Haushaltsjahr 2022 wurde insgesamt 37.600€ an den Verein als Zuwendungen beschlossen sowie eine interne Verrechnung der Hallenmiete in Höhe von 34.500€.

Eine Auflistung der tatsächlichen Übungsleiterkosten reicht der SV Siek im Dezember ein, wenn die Zahlung des Kreissportverbandes vorliegt. Es liegt ein Beschluss über Haushaltsmittel 2022 für die Übungsleiter in Höhe von maximal 30.000€ vor.

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Finanz. Auswirkung

 Haushalt 2023:

Aufwand: 34.500€

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Anlagen

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