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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, dem VSG Stapelfeld eine Zuwendung in Höhe von 7.500 € als Festbetragsfinanzierung zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragssteller bis spätestens 31.03.2024 einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Stapelfeld für das Haushaltsjahr 2023, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragssteller zu fertigen.

Alternativ:

Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, dem VSG Stapelfeld keine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 zu gewähren, weil ...

 

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Der VSG Stapelfeld hat einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur institutionellen Förderung für das Jahr 2023 eingereicht. Es konnten nicht alle erforderlichen Unterlagen für das Antragsverfahren lt. aktueller Rahmenrichtlinie Punkt 6.1.1 beigefügt werden. Anstelle des geforderten Geschäftsberichtes (der lt. Rücksprache mit dem Vereinsvorsitzenden erstmalig ab 2022 erstellt wird) sind Kassenberichte sowie Haushaltspläne aus 2021 + 2020 als Anlagen beigefügt.

Für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Jahre davor wurde jeweils ein Betrag in Höhe von 7.500€ an den Verein als Zuwendung beschlossen und ausgezahlt.

 

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Finanz. Auswirkung

 Haushalt 2023:

Aufwand: 7.500€

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