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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0040-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt für den Zeitraum ab dem 01.02.2023 (Beginn neues Schulhalbjahr) die gem. Sitzungsvorlage errechneten Benutzungs- und Verpflegungsgebühren. Die Benutzungsgebühren sind zu 50%, die Verpflegungsgebühren zu 100% umzulegen. 

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Sachverhalt

Auf die Ausführungen in der Vorlage 2022/004/0040 wird inhaltlich verwiesen. Aufgrund der Beratung im Schul- und Sozialausschuss Hoisdorf am 17.11.2022 wurden die Kinderzahlen aktualisiert (von geplant 95 auf 105). Dies hat Auswirkungen auf die kalkulierten Benutzungs- und Verpflegungsgebühren. Die angepassten Kalkulationen sind als (nichtöffentliche) Anlagen beigefügt.

Es ergeben sich bei einer Kostendeckung von 50% folgende monatliche Benutzungsgebühren (außer Kursgebühr; hier pro Kurs/Halbjahr):

 

 

Verpflegung:

Aufgrund der Änderung der Buchungsmöglichkeiten (5 Tage / 3 Tage) wurden auch die Verpflegungsgebühren neu kalkuliert, jetzt angepasst auf 105 Kinder (vorher 95). Bei einer Kostenbeteiligung von 100% der Eltern ergeben sich nachfolgend aufgeführte monatliche Gebühren:

 

 

Abweichende Gebührenfestsetzungen sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils der Gemeinde an den Kosten. Die Gebühren sind in die OGS-Satzung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird, aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen sind in den Anlage ersichtlich.

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