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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0014-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Aufstellungsbeschluss

Für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg wird der Bebauungsplan Nr. 16, 1. Änderung aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Eine zusammenhängende Gewerbefläche südlich des Lütten Damms

- Anpassung der Erschließung

- Wahrung der Einbindung in die umgebende Landschaft 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Architektur + Stadtplanung, Baum | Schwormstede | Stellmacher PartGmbB, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden, wie der Vorlage 2022/006/0014-1 als Anlage beigefügt, gebilligt.

 

c) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Stapelfeld hat den Bebauungsplan Nr. 16 aufgestellt, um die bestehende und zukünftige Nachfrage an Gewerbeflächen zu decken. Das Gewerbegebiet ist Bestandteil der Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebiets zwischen Stapelfeld und Hamburg-Wandsbek südlich und östlich des bestehenden Merkur Parks in Hamburg-Wandsbek und ist Ergebnis eines im Vorwege aufgestellten, länderübergreifenden und interkommunalen Gutachtens.

Zwischenzeitlich interessiert sich ein größerer Gewerbebetrieb für die Ansiedlung im Bereich der Gemeinde Stapelfeld. Zur Realisierung des geplanten Vorhabens ist u.a. die Anpassung der Erschließung sowie der Festsetzung zu den Gebäudehöhen, überbaubaren Flächen sowie Stellplätzen erforderlich. Dazu muss die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 aufgestellt werden.

Das Planungsbüro wird in der Sitzung des Bauausschusses den Planvorentwurf erläutern.

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Finanz. Auswirkung

Die Kostenübernahme erfolgt durch den Vorhabenträger.

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Anlagen

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