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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf setzt die monatliche Verpflegungsgebühr der Waldpiraten Kita Hoisdorf ab dem 01.01.2023 wie folgt fest:

Mittagstisch:   110,20 Euro

(oder abweichende Gebühr in Höhe von x Euro bzw. folgendem Kostendeckungsgrad: x %)

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Hoisdorf vor dessen Entscheidung vorliegen.

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Sachverhalt

Anbei die Kalkulation der Verpflegungsgebühren der Waldpiraten Kita Hoisdorf für den Zeitraum ab dem 01.01.2023. 

Ab 2022 wurden die Verpflegungsgebühren als Pauschale festgelegt; dies ergab eine monatliche Gebühr i.H.v. 64,00 Euro. 

Seit dem 01.08.2022 gibt es die Hortgruppen nicht mehr, da diese nunmehr der OGS und daher der Grundschule zuzuordnen sind. Zum 01.02.2023 – Stand heute – sollen die beiden Krippengruppen eröffnet werden. Außerdem wird dann eine 8. Gruppe (erstmal als kleine Gruppe mit max. 10 Kindern) eröffnet sein (bereits in 2022).

In der Kalkulation für 2022 wurde mit insgesamt 42,5 Wochenstunden der Wirtschaftskräfte für Verpflegung gerechnet, für 2023 werden hierfür 76,25 Wochenstunden lt. Kita-Leitung benötigt. Dies ist lt. Kita-Leitung größtenteils dem erhöhten Arbeitsaufkommen, welches durch die Umstellung auf den neuen Caterer und damit Nutzung der speziellen Öfen entstanden ist, zuzuschreiben. Dies führt dazu, dass die Personalaufwendungen im Vergleich zur vorherigen Kalkulation um beinahe 100 % steigen, was sich auf die monatlichen Gebühr unmittelbar auswirkt.

Insgesamt belaufen sich die Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Verpflegung stehen, auf prognostiziert ca. 198.200 Euro. Diese Aufwendungen sollten bisher zu 100% auf die Eltern umgelegt werden.

Ausgehend von der geschätzten Durchschnittsbelegung (Fallzahlen) und einem Kostendeckungsgrad von 100 % würde sich eine monatliche Gebühr pro Kind in Höhe von 110,20 Euro ergeben (derzeit 64,00 Euro).

Geringere Festsetzungen als die kalkulierten Gebühren sind möglich; dadurch würde jedoch der Gemeindeanteil an den Verpflegungskosten steigen. So wurde beispielsweise zum Vergleich mit einer Kostendeckung von 80% gerechnet; hier würden die Gebühren monatlich bei 88,10 Euro liegen und der gemeindliche Anteil beliefe sich auf ca. 42.500 Euro. Eine Refinanzierung über SQKM (Kita-Förderung) erfolgt nicht.

Gem. § 31 Abs. 2 KiTaG ist die Kalkulation der Verpflegungskosten der Elternvertretung und dem Beirat offenzulegen. Eine generelle Offenlegung gilt demnach nicht, daher sind die Anlagen nichtöffentlich, da hieraus Rückschlüsse auf Personalkosten Einzelner gezogen werden könnten.

Die Sitzungsvorlage mit den nichtöffentlichen Anlagen wird zusammen mit der Beschlussempfehlung des FA Hoisdorf v. 15.11.2022 dem Kita-Beirat zur Weiterleitung an die Elternvertretung und die übrigen Beiratsmitglieder zur Verfügung gestellt. Der Beirat gibt eine Stellungnahme ab, die der Gemeindevertretung vor dessen Entscheidung vorliegen muss.

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, die separat zur Beratung als Sitzungsvorlage bereitgestellt wird.  

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Finanz. Auswirkung

Abhängig von der Festlegung des Kostendeckungsgrades.

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