Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/001/0044
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrechnung Maßnahme Ökokonto Höltigbaum- Brandstellensanierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Patricia Alt
- Aktenzeichen:
- 511.108
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss Siek
|
Entscheidung
|
|
|
23.11.2022
|
Sachverhalt
Der Amtsausschuss hat mit Vorlage 2020/001/089 beschlossen, die Kosten der Bodensanierung von Brandstellen im Naturschutzgebiet zu übernehmen. Damals belief sich die geschätzte Summe der Kosten für die Sanierung auf ca. 28.000€, welche aus dem Bestand des Ökokonto auszugleichen wären.
Die Sanierung der kontaminierten Bodenbereiche im Höltigbaum wurde durch die verwaltende Stiftung Naturschutz SH organisiert. Die Maßnahme hat sich als wesentlich schwieriger, zeitaufwendiger und kostenintensiver herausgestellt, als zunächst in der Vorbegutachtung erkennbar. Die Umsetzung hat sich bis in das 2. Halbjahr 2022 gezogen und ist nun abgeschlossen, alle Erfordernisse der Bodenschutzbehörde konnten erfüllt werden (siehe Abschlussstellungnahme). Die Stiftung Naturschutz hat alle erforderliche Nachweise und Rechnungen eingereicht und bittet um Kostenübernahme der noch ungeförderten Rechnungen.
Der Gesamtbetrag der Maßnahme inkl. Voruntersuchungen beläuft sich auf 126.384,49€. Von dieser Summe wurden bereits durch das Amt die Kosten der Gutachten im Jahr 2020 in Höhe von 8.543,30€ erstattet, ausstehend sind somit noch 117.841,19€.
Das Sonderrücklagenkonto weißt aktuell einen Bestand in Höhe von 184.765,48€ aus.
Es können aktuell noch ca. 23,6ha (237.459m²) zu 2,50€/m² für potentielle Flächenausgleiche (Versiegelung) bei gemeindeeigenen Planungen verwendet werden. Dies entspräche einer Summe von 593.647,50€, welche zukünftig noch in das Sonderrücklagenkonto fließen würden.
Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahme der Bodensanierung vollumfänglich zu übernehmen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises sollte das Ökokonto Höltigbaum langfristig aufgezehrt werden. Dies bedeutet sowohl im Gebrauch als Flächenausgleichspool, als auch in der Verwendung der hierdurch angesparten Gelder, welche Zweckgebunden im Naturschutzgebiet einzusetzen sind.
Der Amtsausschuss wird um Beratung gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
8
|
(wie Dokument)
|
4,2 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
183,7 kB
|