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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt für den Zeitraum ab dem 01.02.2023 (Beginn neues Schulhalbjahr) die gem. Sitzungsvorlage errechneten Benutzungs- und Verpflegungsgebühren. Die Benutzungsgebühren sind zu 50%, die Verpflegungsgebühren zu 100% umzulegen. 

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Sachverhalt

Zum 01.08.2022 wurde die OGS Hoisdorf errichtet und es wurden Benutzungsgebühren kalkuliert. Im Herbst sollte eine Überprüfung der Gebühren erfolgen.

In einem gemeinsamen Termin mit der Schulleitung, der OGS-Koordinatorin, der SSA-Vorsitzenden sowie der Verwaltung wurden die neuen Parameter festgelegt. So soll es z. B. möglich sein, dass Eltern die Betreuung an nur 3 Tagen/Woche buchen können. Weiterhin soll es eine Buchungsmöglichkeit bis 15:00 Uhr geben. Die Kursgebühr wird aus der regulären Benutzungsgebühr herausgerechnet, sodass diese pro Kurs/Halbjahr zu entrichten wäre. Da es derzeit keinen Bedarf für die Betreuung im Spätdienst gibt, wurde die Gebühr hierfür zwar kalkuliert, wird aber aus der Satzung entfernt.

Bei den Personalaufwendungen wurde sich an die derzeit bestehenden Verträge orientiert. Gleichwohl wurden auch Personalstunden hinzugerechnet, die ab 08/2023 hinzukommen nach derzeitiger Prognose sowie die 10-Wochenstunden, die bereits jetzt für die Mittagszeit benötigt werden (sh. gesonderte Sitzungsvorlage).

Daraus ergibt sich die in der Anlage beigefügte Kalkulation (nichtöffentlich, da Rückschlüsse auf Personalaufwendungen einzelner gezogen werden können).

Es ergeben sich bei einer Kostendeckung von 50% folgende monatliche Gebühren (außer Kursgebühr; hier pro Kurs/Halbjahr):

Hinweis:

Der Kreis Stormarn plant die Änderung der „Satzung für eine Sozialstaffel für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungen“ rückwirkend zum 01.08.2022. Demnach sollen auch Geschwisterkinder, die eine offene Ganztagsschule besuchen, bei der Bemessung der Ermäßigung der Geschwister, die in einer Kita und/oder Kindertagespflegestelle betreut werden, berücksichtigt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

 

  • Die Betreuung in einer OGS erfolgt für mindestens 10 Wochenstunden und
  • der Elternbeitrag beträgt mindesten 56,60 € im Monat (entspricht dem Mindest-Stundensatz für Kinder über drei Jahren gem. KiTaG)
  • Fachkraftquote, Verpflegung und Ferienbetreuung haben keine Relevanz mehr

 

Verpflegung:

Aufgrund der Änderung der Buchungsmöglichkeiten (5 Tage / 3 Tage) wurden auch die Verpflegungsgebühren neu kalkuliert. Bei einer Kostenbeteiligung von 100% der Eltern ergeben sich nachfolgend aufgeführte monatliche Gebühren:

 

 

Abweichende Gebührenfestsetzungen sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils der Gemeinde an den Kosten. Die Gebühren sind in die OGS-Satzung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird, aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen sind in den Anlage ersichtlich.

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