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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/0039-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Siek erhebt folgende Bedenken gegen die Planung der Stadt Ahrensburg:

 

Die Erstellung des Flächennutzungsplanes hat direkten Einfluss auf die Gemeinde Siek. Hierbei handelt es sind insbesondere um verkehrliche Auswirkungen sowie ökologische Aspekte.

 

Die Gemeinde Siek begrüßt die Aussage, eine gemeinsame Gewerbegebietsentwicklung zwischen der Stadt Ahrensburg und der Gemeinde Siek anzustreben. Insbesondere ist im Falle einer konkreter werdenden Planung die Erarbeitung eines tragfähigen Verkehrskonzeptes für den gesamten Knotenpunkt der BAB-AS Ahrensburg erforderlich.

 

Die Erschließung der östlich der BAB gelegenen Ahrensburger Potentialflächen über das vorhandene Gewerbegebiet Bültbek ist aus gemeindlicher Sicht ausgeschlossen.

Weiterhin haben die ausgewiesenen Flächen der Stadt Ahrensburg erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Auf der Ostgrenze grenzt die Fläche an ein wertvolles Biotop und den Lebensraum von Kranichen an. Ohne diese Flächen wird sich der Kranich nicht halten können und dem Feuchtbiotop droht die Austrocknung, da der Zufluss fehlt.

 

Auf der Westseite grenzt die Fläche an den ökologisch und archäologisch wichtigen Wiggersberg an, hier finden sich steinzeitliche und bronzezeitliche Funde.

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Sachverhalt

Die Stadt Ahrensburg beteiligt die Gemeinde Siek im Rahmen der TÖB-Beteiligung an der o.g. Planung.

Planungsziel ist die Funktion der Stadt als Schwerpunkt für die Wohnraum- und Arbeitsplatzversorgung (Mittelzentrum) zu sichern und zu stärken sowie die kompakte Siedlungsstruktur zu erhalten.

U.a. soll die Möglichkeit zur Einrichtung von großflächigen Gewerbeflächen geschaffen werden. Diese Flächen grenzen direkt an den Golfplatz und das Biotop in Siek an.

 

Die gesamten Unterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden:

Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Ahrensburg/ Offenlage vom 10.10.- 18.11.2022 / Ahrensburg.

 

Seitens des Bauausschusses wurden Bedenken vorgebracht, die sich im Beschlussvorschlag wiederfinden.

 

Fristende für die gemeindliche Stellungnahme ist der 18.11.2022.

 

Die Gemeindevertretung wird um Beratung der vorgeschlagenen Stellungnahme gebeten.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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