Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0031
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Patricia Alt
- Aktenzeichen:
- 111.201.7
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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14.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Stapelfeld stimmt dem anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE nebst seinen Anlagen zu.
Bei noch erforderlichen Anpassungen, die nicht die wesentlichen Inhalte des Vertrags betreffen, wird der Bürgermeister bevollmächtigt über diese in Abstimmung mit der Verwaltung entscheiden zu können.
Sachverhalt
Der Abwasserzweckverband Siek soll zum 31.12.2022 aufgelöst und seine Aufgaben auf die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) übertragen werden, hierzu ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen. Zur Vertragsausgestaltung wurde die Kanzlei Weissleder & Ewer seitens der Vertragspartner hinzugezogen.
Wenige noch offene zu klärende Punkte wurden im Vertragsentwurf (Stand 18.10.2022) kenntlich gemacht und befinden sich in der Abstimmung. Parallel ist noch auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2021 die vorläufige Übertragungsbilanz zu erarbeiten. Die Bilanz per 31.12.2021 (vorl. Anlage 2 zum Vertragsentwurf) dient hierzu als Grundlage. Das Anlagevermögen verringert sich noch um die Grundstücke, die die Gemeinden übernehmen sowie den Bauhof, den das Amt übernimmt.
In der Folge werden noch zu einem späteren Zeitpunkt weitere Beschlüsse für die Gemeinden vorzubereiten sein, hierbei handelt es sich um
- die Kooperationsvereinbarung, zur einheitlichen Regelung des Vorgehens bei wiederkehrenden Vorkommnissen (z.B. Erschließungsmaßnahmen, Bauen im öffentl. Grund, Rufbereitschaft etc.), welche eine Zusammenarbeit zwischen der HSE und der Gemeinde erfordern. Ebenfalls geregelt werden die sinnvolle Verteilung bestimmter Aufgaben und die Erstattung daraus entstehender Kosten.
- die Geschäftsordnung des Beirats "Abwasserbeseitigung", welche den Rahmen schafft zum Informationsaustausch der Vertragsparteien über Maßnahmen grundsätzlicher Bedeutung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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443,6 kB
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1,1 MB
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19,6 kB
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765,3 kB
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