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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/001/0022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, der Hospiz Lebensweg gGmbH eine Zuwendung in Höhe von 2.000€ zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragssteller bis spätestens 31.03.2024 einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung vom Amt Siek für das Haushaltsjahr 2023, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an die Antragssteller zu fertigen.

 

Alternativ:

Der Amtsausschuss beschließt, der Hospiz Lebensweg gGmbH keine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 zu gewähren, weil …..

 

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Die Hospiz Lebensweg gGmbH mit Sitz in Bad Oldesloe hat einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur institutionellen Förderung eingereicht. Da nur 95% der Gesamtkosten durch die Kostenträger und Krankenkassen bewilligt werden, müssen 5% der Betriebskosten über Spenden oder andere finanzielle Unterstützung eingeworben werden. 

Alle erforderlichen Unterlagen für das Antragsverfahren lt. aktueller Rahmenrichtlinie Punkt 6.1.1 sind als Anlagen beigefügt. 

Für das Haushaltsjahr 2022 wurde erstmalig ein Betrag in Höhe von 2.000€ an die Hospiz Lebensweg gGmbH als Zuwendung beschlossen und ausgezahlt.

 

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Finanz. Auswirkung

 Haushalt 2023:

Aufwand 2.000€

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