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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/001/0021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, der AWO Interkulturell eine Zuwendung in Höhe von 1.883,61 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragssteller bis spätestens 31.03.2024 einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung vom Amt Siek für das Haushaltsjahr 2023, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an die Antragssteller zu fertigen.

 

Alternativ:

Der Amtsausschuss beschließt, der AWO Interkulturell keine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 zu gewähren, weil ….. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Die AWO Interkulturell hat einen formlosen  Antrag für die anteilige Kofinanzierung von 1,25 Vollzeitstellen in der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) für das Jahr 2023 beantragt. Es handelt sich um die einzige migrationsspezifische Beratungsstelle im Einzugsbereich des Amtes Siek für zugewanderte und geflüchtete Einwohner*innen im Süden des Kreises Stormarn. Ein Jahresabschluss sowie aussagekräftige Unterlagen über die wirtschaftliche Situation sind als Anlage beigefügt. Somit sind alle Vorgaben zur Antragsverfahren laut aktueller Rahmenrichtlinie Punkt 6.1.1 erfüllt.

Für das Haushaltsjahr 2022 wurde erstmalig ein Betrag in Höhe von 1.082,99 € an die AWO Interkulturell als Zuwendung beschlossen und ausgezahlt.
 

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Finanz. Auswirkung

 Haushalt 2023:

Aufwand: 1.883,61 €

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Anlagen

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