Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/0041
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands / Auszahlung oder
einer überplanmäßigen Auszahlung (Investition) oder eines außerplanmäßigen Aufwands / Auszahlung oder einer außerplanmäßigen Auszahlung (Investition)
für das Jahr 2022 durch die Gemeindevertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Thomas Steenbock
- Aktenzeichen:
- 126.101-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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07.11.2022
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Sachverhalt
Bei Kostenstelle 2200, Kostenträger 126000 Sachkonto 78310300
(Auszahlungen aus dem Erwerb von Maschinen)
ergibt sich derzeit Haushaltsansatz 0,00 €
+ Haushaltsrest aus Vorjahr 208.744,00 €
+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets 0,00 €
Bewirtschaftungsermächtigung gesamt €
bisher geleistete Aufwendungen €
zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf 299.707,84 €
eine Budget-Überschreitung von 90.963,84 €
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Im Rahmen der Planung für die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistunglöschfahrzeug (HLF20) für die Freiwillige Feuerwehr Siek wurden entsprechende Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant. Zwischenzeitlich wurden bei der Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto jedoch weitere Ausgaben (Beschaffung/Ausbau Mehrzweckfahrzeug, Abbiegeassistenten u.a.) getätigt, welche den ursprünglich für diese Fahrzeugbeschaffung geplanten Haushaltsansatz gemindert haben.
Durch die Auftragsvergabe waren somit unabweisbare Zahlung an den Lieferanten zu leisten, welche eine Eilentscheidung zur Zahlungsanweisung durch den Bürgermeister erforderlich machte.
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge/-einzahlungen bei
Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto/Bezeichnung
1900.611000.401300 (Gewerbesteuer)