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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/0010-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Aufhebung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 05.10.2022

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Gebiet westlich und östlich der Straße „Kampsredder“ vom 05.10.2022 wird aufgehoben.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Gebiet westlich und östlich der Straße „Kampsredder“ sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/005/0010-1 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

 

c) Frühzeitige Beteiligung nach § 34 (6) i.V.m. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 34 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und

Zwecke der Planung nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 05.10.2022 die Ursprungsvorlage 2022/005/0010 „Einbeziehungssatzung; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 (2) BauGB“ beraten und beschlossen.

 

Die Vorlage bezog sich fälschlicherweise auf den § 3 (2) BauGB.

Damit würde man die zweite Beteiligung (Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB) durchführen, ohne Erkenntnisse aus der ersten Beteiligung (frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB) gewinnen zu können.

 

Um diesen Fehler zu heilen, muss der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 05.10.2022 aufgehoben und durch den Beschluss „Billigung der Planunterlagen / Frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB“ ersetzt werden.

An den Planunterlagen ändert sich nichts.

 

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung können die Planunterlagen ergänzt und überarbeitet werden, so dass dann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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