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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/003/0016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Brunsbek stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung des Zweckverbandes Friedhof Siek, wie er sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergibt, zu. Der Bürgermeister wird gebeten, den Vertrag zu unterzeichnen, nachdem die unter § 7 benannten Verträge beurkundet wurden.

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Sachverhalt

Die Gemeinden Brunsbek, Hoisdorf und Siek sind übereingekommen, den Friedhof Siek von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Siek zum 01.01.2023 zu übernehmen. Für die Erledigung der Friedhofsangelegenheiten soll ein Zweckverband gegründet werden.

 

Für die Zweckverbandsgründung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Mitgliedsgemeinden erforderlich. Ein Entwurf, der den Bürgermeistern bereits vorab zur Verfügung gestellt wurde, ist als Anlage beigefügt.

 

Im § 7 (Übernahme von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Vermögensausgleich) sind noch Ergänzungen der Vertragsdaten erforderlich. Die Beurkundungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Um hier jedoch die weiteren für die Gründung des Zweckverbandes erforderlichen Schritte durchführen zu können, ist die Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwingend erforderlich.

 

Für den Fall, dass wider Erwarten die Verträge nach § 7 nicht zustande kommen, wird auch der Zweckverband nicht gegründet. 

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Finanz. Auswirkung

Für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 wird der Zweckverband Friedhof Siek einen eigenen Haushalt aufstellen.

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Anlagen

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