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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/424-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf wird, wie in der Anlage zur Vorlage 2022/004/424-2 beigefügt, gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. §13b i.V.m. §13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll nach §13b i.V.m. §13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
 

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Sachverhalt

Die Eigentümer der Grundstücke Viehkaten 2b und 2c beabsichtigen auf den Grundstücken je ein Doppel- oder Einzelhaus zu errichten.

 

Voraussetzung für die Umsetzung der Vorhaben ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans.

 

Die Gemeindevertretung hat am 27.06.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20, 2. Änderung gefasst.

 

Das Planungsbüro hat nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger und Vertretern der Gemeinde einen ersten Planvorentwurf erstellt. Sofern die Gemeinde diesem zustimmt, kann die frühzeitige Beteiligung erfolgen.

 

Die Anregungen des Bauausschusses bzgl. Dachneigung und Traufhöhe wurden in die Unterlagen eingearbeitet.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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