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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufstellungsbeschluss

Für das Gebiet der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld (MVA) und der angrenzenden Flächen, nördlich der „Alten Landstraße“ (L 222), östlich des „Ahrensburger Weges“, südlich des „Meiendorfer Amtsweges“ und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung einer zukünftig brachfallenden Ver- und Entsorgungsfläche;
  • Bereitstellung einer Versorgungsfläche zur Ansiedlung eines Umspannwerkes;
  • Erweiterung eines Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Stapelfeld der Verkehrsachse A 1;
  • Vermeidung von gewerblich bedingtem Verkehrsaufkommen im Dorfkernbereich der Gemeinde Stapelfeld;
  • Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs für örtliche und ortsangemessene Betriebe;
  • langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro „Büro für Bauleitplanung“, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Die Genehmigung zur Errichtung einer neuen Müllverbrennungsanlage wurde erteilt. Die Baumaßnahmen haben bereits begonnen. Östlich angrenzend ist ein Umspannwerk geplant.

Um die Flächen der jetzigen MVA und der östlich angrenzenden Fläche zudem künftig gewerblich nutzen zu können, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Dazu ist zunächst der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 19 zu fassen.

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Finanz. Auswirkung

Die Kostenübernahme erfolgt durch den Vorhabenträger.

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Anlagen

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