Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/005/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet: südlich Hauptstraße, nordwestlich An der Lohe Aufstellungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
- Aktenzeichen:
- 61.25.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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28.11.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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28.10.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet südlich Hauptstraße, nordwestlich An der Lohe wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Bebauung der Fläche.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Stolzenberg aus Lübeck beauftragt werden.
- Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter:
Davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: keine.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fläche An der Lohe 2 hat 6836 m² und ist mit Wohngebäuden und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden bebaut. Der Flächennutzungsplan weist dort ein Dorfgebiet und teilweise landwirtschaftliche Nutzfläche aus.
Die Fläche soll nun aufgrund einer Anfrage der Eigentümerinnen einer geordneten städtebaulichen Ordnung zugeführt werden. Dafür soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung regeln.
Ein Entwurf des Planes und die Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die
Begründung wird zur Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht. -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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180,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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56 kB
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3
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(wie Dokument)
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360,8 kB
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