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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/008/0006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Schulverbandsversammlung beschließt

  1.  zunächst bei der Zweizügigkeit für das Schuljahr 2023/2024 zu bleiben.

oder

  1. für das Schuljahr 2023/2024 eine Dreizügigkeit beim Schulamt zu beantragen.

 

Zusätzlich soll

  1. in jedem Fall eine weitere Containeranlage zur Schaffung von einem weiteren Klassenraum beauftragt werden

und/oder (unzutreffendes bitte streichen)

  1. die Erweiterung des Lehrerzimmers unter Einbeziehung einer Teilfläche des Geräteraumes beauftragt werde.

 

Die Verwaltung wird gebeten, das Schulamt über den Beschluss der Kapazitäten für das Schuljahr 2023/2024 zu unterrichten. Weiter möge die Verwaltung die beschlossenen Baumaßnahmen veranlassen und schnellstmöglich umsetzen.

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Sachverhalt

Das Schulamt des Kreises Stormarn legt jährlich die Kapazitäten für das nächste Schuljahr anhand der gemeldeten schulpflichtigen Kinder aus den Gemeinden des Schulverbandes Stapelfeld fest. Pro Klasse liegt hier der Teilungsfaktor bei 26 Kindern. Für das Schuljahr 2023/2024 würde das Schulamt eine Kapazität von zwei Klassen für den ersten Jahrgang festlegen.

Entsprechend der Liste aus dem Melderegister sind für das Schuljahr 2023/2024 47 Kinder aus den Gemeinden Braak, Brunsbek und Stapelfeld schulpflichtig (= 2 Klassen à 23/24 Kinder).

 

Zu den schulpflichtigen Kindern können immer noch sogenannte Kann-Kinder eingeschult werden. Diese Kinder sind in der Regel nach dem 01.07. sechs Jahre alt und können bereits als schulreif eingestuft werden.

Sofern Integrationskinder beschult werden, müssen sogenannte Integrationsklassen eingerichtet werden. Hier verringert sich die Aufnahmekapazität um den Faktor zwei pro Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Dies ist in der Berechnung der Kapazitäten vom Schulamt nicht berücksichtigt.

Nach Auskunft der Schulleitung befinden sich aktuell zwei Kinder in der Diagnostik um den sonderpädagogischen Förderbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis steht noch aus.

 

Eine genaue Schülerzahl für das Schuljahr 2023/2024 kann frühestens nach dem Anmeldezeitraum ab November 2022 ermittelt werden.

 

Die aktuellen Klassenräume sehen eine Klassenkapazität von 26 Schülern pro Klasse nicht vor, da die Räumlichkeiten stark begrenzt sind. Sofern die Schulverbandsversammlung eine Zweizügigkeit für das nächste Schuljahr befürwortet, kann bei einer Klassenstärke von 26 Schülern kein nach heutigem Standard pädagogischer Unterricht durchgeführt werden.

 

Sollte die Schulverbandsversammlung aufgrund der aktuellen Schülerzahlen 2022/2023 eine Dreizügigkeit befürworten, führt dies dazu, dass auch auswärtige Kinder aufzunehmen wären, da dann drei Klassen belegt werden müssen.

 

Das Schulamt erwartet Anfang Oktober eine Entscheidung des Schulverbandes Stapelfeld zur Festlegung der Kapazitäten 2023/2024. Verwaltungsseitig wird anhand der o. g. Kinderzahlen (47 Kinder) empfohlen, eine Zweizügigkeit festlegen zu lassen.

Sofern sich bis zu Einschulung im August 2023 aufgrund der Zahl der Anmeldungen, der evtl. Zuzüge, der evtl. Integrationskinder etc. eine notwendige Dreizügigkeit herausstellt, besteht die Möglichkeit, die Kapazität noch auf eine Dreizügigkeit beim Schulamt zu beantragen.

 

Hinsichtlich der engen Raumkapazitäten sollte in der Schulverbandsversammlung überlegt werden, ob weitere Container als zusätzliche Klassenräume für das folgende Schuljahr erforderlich sind und entsprechend aufgestellt werden sollen.

 

Damit auch für die nächsten Jahre nicht immer wieder neu überlegt werden muss, sollte die Fragestellung auch über weitere Container für die folgenden Jahrgänge nachgedacht werden.

 

Die aktuellen Kinderzahlen für das Schuljahr 2024/2025 liegen bei 45 schulpflichtigen Kindern, für das Schuljahr 2025/2026 bei 43 schulpflichtigen Kindern sowie für das Schuljahr 2026/2027 bei 48 schulpflichtigen Kindern.

 

Weiter stellt das Lehrerzimmer aufgrund der wachsenden Schülerzahlen die Schule und Lehrkräfte vor weitere Herausforderungen. Es können aufgrund der Raumgröße keine Konferenzen im Lehrerzimmer stattfinden sowie Unterrichtsvorbereitungen/-nachbereitungen erledigt werden. Aktuell sind 11 Lehrkräfte an der Grundschule Stapelfeld beschäftigt, hinzu kommen Schulbegleitungen, Schulassistenz, Schulsozialarbeit sowie FSJ´ler und BufDi.

 

Am 26. September 2022 fand eine gemeinsame Ortbegehung des Schulgeländes mit Vertretern des Schulverbandes, der Schulleitung sowie der Amtsverwaltung statt. Vor Ort sollten mögliche Standorte für Containeranlagen sowie Flächen zur Erweiterung des Lehrerzimmers in Augenschein genommen werden. Die Aufstellung von mehreren Containern zur Unterbringung von Klassenräumen stellt sich im Hinblick auf erforderliche Abstands- und Belichtungsflächen sowie der grundsätzlich bedingt vorhandenen Freiflächen als problematisch dar.

Des Weiteren ist die Kostenkalkulation als wichtiges Entscheidungskriterium einzubeziehen. Neben den Herstellungskosten für die Aufstellflächen und der Mietkosten der Container sind insbesonders auch die Unterhaltungskosten zu berücksichtigen.

Die Container werden über Strom beheizt, hier ist mit hohen Verbrauchswerten zu rechnen. Es ist dringend zu prüfen, ob der vorhandene Elektro-Hausanschluss derartige Erweiterungspotentiale darstellen kann.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Containeranlage (4 Einzelcontainer, gesamt ca. 75 m² Nutzfläche) an die Containeranlage am Lehrerparkplatz anzubauen. Eine überdachte Verbindung zur Pausenhalle könnte die erforderliche Anbindung des neuen Klassenraumes an die Schul- und Sanitärräume ermöglichen. Die vorhandene Containeranlage (3 Einzelcontainer) kann weiterhin als Differenzierungsraum genutzt werden, jedoch wie derzeit vorhanden, ohne direkten Anschluss an das Schulgebäude.

 

Die Erweiterung des Lehrzimmers könnte durch Einbeziehung einer Teilfläche des Geräteraumes dargestellt werden. Der Geräteraum verfügt über Fenster-Belichtungsflächen, über den Abbruch einer Raumtrennwand kann eine sinnvolle Erweiterungsfläche geschaffen werden.

Diese Vorschläge stellen eine erste Idee dar. Vorgaben der Bauaufsicht und des Brandschutzes sind zu berücksichtigen. Mögliche konstruktive Umbauten am Gebäudebestand sind fachlich zu prüfen.

 

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Finanz. Auswirkung

Schaffung zusätzlicher Container, Erweiterung des Lehrerzimmer sowie Einrichtung müssen im Haushalt 2023 bereitgestellt werden, weiter fallen weitere monatliche Mietkosten in den nächsten Jahren an.

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Anlagen

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