Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/519-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek;
Gebiet: im Ortsteil Meilsdorf nördlich der 'Alten Landstraße' (K 39), westlich der Straße 'Drift', östlich der Bebauung 'Alte Landstraße 18' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche;
a) Billigung der Planunterlagen;
b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.5-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Siek
|
Vorberatung
|
|
|
27.09.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siek
|
Entscheidung
|
|
|
05.10.2022
|
Beschlussvorschlag
a) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden, wie in der Anlage zur Vorlage 2022/005/519-1 dargestellt, gebilligt.
b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Um die Voraussetzung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Meilsdorf zu schaffen, hat die Gemeindevertretung am 10.05.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 26 gefasst.
Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro einen ersten Entwurf der Planunterlagen erstellt. Diese werden im weiteren Verfahren noch ausgearbeitet und ergänzt.
Um eine erste Einschätzung der betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit zu erhalten, soll zunächst die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
31 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|