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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/435-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/005/435-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung, wird die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Siek für das Gebiet der Grundstücke "Neue Straße 2 - 36" (nur gerade Hausnummern) und "Alte Landstraße 2 - 2 b", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zur Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst seiner 1. Änderung wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst seiner 1. Änderung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Die von der Gemeindevertretung am 28.03.2022 gebilligten Planunterlagen wurden in der Zeit vom 11.07.2022 bis zum 19.08.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine gravierenden Veränderungen, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst und das Planverfahren abgeschlossen werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmittel stehen ausreichend zur Verfügung.

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Anlagen

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