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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gründung eines Zweckverbandes „Friedhof Siek“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Schritte zur Gründung des Zweckverbandes vorzubereiten, damit die Übernahme der Friedhofsaufgabe ab 01.01.2023 durch den Zweckverband erfolgen kann. 

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Sachverhalt

Den Gemeinden obliegt es als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, Friedhöfe anzulegen und zu betreiben, wenn hierfür ein öffentliches Bedürfnis besteht (§ 2 Abs. 1 Bestattungsgesetz). Die Einrichtung und Unterhaltung – von Friedhöfen ist daher eine öffentliche Aufgabe, die im Interesse der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheitspflege wahrgenommen wird und die grundsätzlich die politische Gemeinde wahrzunehmen hat.

 

Die Übernahme des Sieker Friedhofes von der Kirchengemeinde Siek soll zum 01.01.2023 erfolgen, hierzu wurde bereits mit Vorlage Nr. 2020/004/247-3 über die Vertragsverhandlungen beraten. Um die hoheitliche Aufgabe des Friedhofsbetriebs für die Gemeinden Siek, Brunsbek und Hoisdorf nun sicherzustellen, ist ein Zweckverband zur Aufgabenerfüllung zu gründen.

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Finanz. Auswirkung

Die Kostenverteilung des Zuschusses innerhalb der Gemeinden erfolgt nach Einwohnerzahlen, und zwar Stand der amtlichen Einwohnerzahl per 31.03.2020.

 

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