Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0020
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung Zweckverband Friedhof Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Patricia Alt
- Aktenzeichen:
- 553.220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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26.09.2022
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Sachverhalt
Den Gemeinden obliegt es als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, Friedhöfe anzulegen und zu betreiben, wenn hierfür ein öffentliches Bedürfnis besteht (§ 2 Abs. 1 Bestattungsgesetz). Die Einrichtung und Unterhaltung – von Friedhöfen ist daher eine öffentliche Aufgabe, die im Interesse der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheitspflege wahrgenommen wird und die grundsätzlich die politische Gemeinde wahrzunehmen hat.
Die Übernahme des Sieker Friedhofes von der Kirchengemeinde Siek soll zum 01.01.2023 erfolgen, hierzu wurde bereits mit Vorlage Nr. 2020/004/247-3 über die Vertragsverhandlungen beraten. Um die hoheitliche Aufgabe des Friedhofsbetriebs für die Gemeinden Siek, Brunsbek und Hoisdorf nun sicherzustellen, ist ein Zweckverband zur Aufgabenerfüllung zu gründen.