Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/001/0014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalwahl 2023: Bildung eines Wahlausschusses und Wahl eines Wahlleiters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Thomas Steenbock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss Siek
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2022
|
Sachverhalt
Die Vertretungen der Gemeinden und der Kreise werden gemäß § 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes auf 5 Jahre gewählt. Die derzeitige Wahlperiode endet am 31. Mai 2023. Die neue Wahlzeit beginnt somit zum 01. Juni 2023. Es sind insbesondere im Hinblick auf die Wahlkreiseinteilung erste Vorbereitungen und Entscheidungen zu treffen.
Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Siek haben im Jahre 1985 beschlossen, die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses einem vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss zu übertragen. Die Übertragung ist unbefristet und gilt bis zu ihrem Widerruf.
Der Wahlausschuss besteht danach aus mindestens 6 Beisitzerinnen und Beisitzern und der gewählten Wahlleiterin oder dem gewählten Wahlleiter als der/dem Vorsitzenden.
Die bisherigen Beisitzer stehen teilweise noch für dieses Amt zu Verfügung, andere sind zu ersetzen.
Zu beachten ist, dass Mitglieder des Wahlausschusses selbst nicht
- Wahlbewerberin oder Wahlbewerber
- Vertrauensperson für Wahlvorschläge oder stellvertretende Vertrauensperson
- Mitglied eines anderen Wahlorgans
sein dürfen.
Der Wahlausschuss nimmt u. a. für alle Gemeinde im Amt
- die Einteilung der Wahlkreise
- die Zulassung der Wahlvorschläge
- die Prüfung der eingereichten Wahlunterlagen
vor.
Da die Parteien und Wählergruppen schon frühzeitig bemüht sind, die Kanditatenaufstellungen vorzunehmen, ist die Bildung des Wahlausschusses schon jetzt erforderlich. Ferner sollte die Wahlkreiseinteilung (Kreis/Gemeinden) zeitgerecht abgestimmt werden. Auch aus diesen Gründen muss mit der Bildung des Wahlausschusses begonnen werden.
Ich weise daraufhin, dass dies auch deswegen so frühzeitig erforderlich ist, da Kandidatinnen und Kandidaten erst nach endgültiger Wahlkreiseinteilung verbindlich nominiert werden können. Nachfolgende Personen haben ihr Einverständnis zur Mitwirkung im Wahlausschuss gegeben.
Für den Wahlausschuss werden daher folgende Personen als Beisitzer vorgeschlagen:
Gemeinde Braak: Stellvertreter:
Torsten Daßau N.N.
Gemeinde Brunsbek: Stellvertreter:
Werner Puls Christian Cordes
Gemeinde Hoisdorf: Stellvertreter:
Horst Kuplich Hans Heyne
Gemeinde Hoisdorf: Stellvertreter:
Andre Stöckler Tom Naeve
Gemeinde Siek: Stellvertreter:
Martin Fiedel Thomas Sanmann
Gemeinde Stapelfeld: Stellvertreter:
Ullrich Kistenmacher Uwe Cravaack
Zur Wahlleiterin wird die leitende Verwaltungsbeamtin, Frau Susanne Kühl, vorgeschlagen. Die Wahlleiterin beruft ihre Stellvertretung selbst.