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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/0010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Gebiet westlich und östlich der Straße „Kampsredder“ sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/005/0010 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

 

Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat bereits am 09.02.2022 im Grundsatz beschlossen, eine Bebauung auf den Flächen westlich und östlich der Straße „Kampsredder“ zuzulassen.

In einem Vorgespräch mit dem Planungsbüro B2K und dem Vorhabenträger haben sich die Beteiligten darauf verständigt, eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 4 BauGB aufzustellen, um das gewünschte Baurecht zu schaffen.

Die darin enthaltenen Festsetzungen zur max. zulässigen Anzahl der Wohneinheiten, einer Baugrenze und einer maximal zulässigen Grundflächenzahl sind bei der Planung von Vorhaben einzuhalten. Die weitere Beurteilung von Bauvorhaben (Gebäudehöhe, Form etc.) richtet sich dann nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).

 

Ähnlich wie bei einem Bebauungsplan ist zur Erstellung einer Einbeziehungssatzung eine Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden durchzuführen. Dazu wird ein erster Vorentwurf der Einbeziehungssatzung zur Beratung gestellt. Das Büro B2K wird die Unterlagen in der Sitzung des Bauausschusses vorstellen.

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Finanz. Auswirkung

Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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