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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/353-6

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3, 5. Änderung der Gemeinde Siek abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2020/005/353-6 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung für das Gebiet nördlich der „Hauptstraße“; Grundstücke „Hauptstraße 3 – 21“ (nur ungerade Nummern) und „Großblöcken 2 – 42“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 3, 5. Änderung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Die von der Gemeindevertretung am 09.02.2022 gebilligten Planunterlagen wurden in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst vorläufigem Abwägungsvorschlag in der Anlage dargestellt.

 

In der Sitzung des Bauausschusses wird das Büro B2K die eingegangenen Stellungnahmen, u.a. auch die des Kreises Stormarn, vorstellen.

Darin heißt es „…Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit Lärmimmissionen auf die neu geplante Wohnbebauung einwirken und ob ggf. Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden müssen….“

 

Um eine fachgerechte Abwägung vornehmen zu können, wurde in Abstimmung mit dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden eine lärmtechnische Stellungnahme beauftragt. Diese wird derzeit erstellt. Sollten sich dadurch noch Änderungen im Abwägungsvorschlag ergeben, wird das Büro B2K den Abwägungsvorschlag entsprechend überarbeiten und die Planunterlagen anpassen.

Im Anschluss daran wird die Vorlage dann auch der Gemeindevertretung zur Beratung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

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Anlagen

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