Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/005/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie, Beschluss des Lärmaktionsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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28.10.2013
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Bereit
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Siek beschließt den Lärmaktionsplan in der folgenden Fassung:
Gemeinde Siek
Der Bürgermeister
Lärmaktionsplan der Gemeinde Siek
gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
vom
1. Allgemeines
1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
Beschreibung der Lage:
Die Gemeinde Siek liegt im Kreis Stormarn des Landes Schleswig-
Holstein und besteht aus 2 Ortsteilen – Siek u. Meilsdorf - .
Beschreibung der Umgebung:
Die Gemeinde Siek ist durch eine ländliche Struktur geprägt.
Sie grenzt an die Gemeinden Großhansdorf und Ahrensburg an und ist verkehrlich über die Autobahn A 1 direkt zu erreichen.
Ferner ist der Ort durch den ÖPNV verkehrsmäßig angebunden.
Beschreibung der Flächennutzung:
An der BAB A 1 befindet sich das Gewerbegebiet Jacobsrade und gegenüber das GE-Gebiet Bültbek. Der Ortskern Siek ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt, im OT Meilsdorf befinden sich neben Wohnbebauung auch landwirtschaftliche Nutzungen. Es befindet sich im Bereich GE-Gebiet Jacobsrade /BAB ein SO-Gebiet mit einem EDEKA- Frischemarkt.
Anzahl der Einwohner der Gemeinde: 2.097
Gesamtfläche der Gemeinde in qkm: 12,5
Anzahl der Wohnungen in der Gemeinde: 941
Gesamte Länge der kartierten Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet in km: 2,5
Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek
Tel.: 0 41 07/ 88 93 0, Fax.: 0 41 07/ 88 93 88, info@amtsiek.de
Gemeindeschlüssel Gemeinde Siek: 62069
Rechtlicher Hintergrund
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß § 47
a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit
denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
1.4 Geltende Grenzwerte
Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst
2. Bewertung der Ist-Situation
2.1 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten
Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten
Menschen in der Gemeinde Siek
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LDEN | Straßenlärm | ||
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über | bis | Fläche (qkm) | Wohnungen |
55 | 65 | 5,93 | 94 |
65 | 75 | 1,96 | 0 |
75 |
| 0,39 | 0 |
2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
Im Gebiet der Gemeinde Siek sind auf Grundlage der Lärmkartierung
2012 keine relevanten Lärmbelästigungen festzustellen.
Belastungen/Belästigungen sind ganztägig 210 und nachts 80 Menschen
ausgesetzt.
2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen
Situationen
Im Gebiet der Gemeinde Siek wurden auf Grundlage der Lärmkartierung
2012 keine Lärmprobleme und keine verbesserungsbedürftigen Situationen
festgestellt.
3. Maßnahmenplanung
3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Die Gemeinde hat die in ihrer Zuständigkeit möglichen Maßnahmen im
Rahmen der Bauleitplanung bereits umgesetzt. Dies ist aus den Angaben
entsprechend der beigefügten Anlage 2 erkennbar.
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten
fünf Jahre
Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung
2012 festzustellen sind, werden keine Maßnahmen zur Lärmminderung für die
nächsten fünf Jahre geplant
3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen
zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre
Ruhige Gebiete sind bereits festgesetzt. Hierzu gehören die
Naturschutzgebiete „Sieker Moor“ und „Wiggers Moor“.
Das Sieker Moor (Liste P 2328-301) gehört zu den „NATURA 2000“-Gebieten.
3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und
Lärmauswirkungen
Einer langfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach Auswertung der Lärmkartierung 2013 keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen vorliegen und der Schutz der ruhigen Gebiete ausreichend gewährleistet ist.
3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen
Personen
keine
4. Formelle und finanzielle Informationen
4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans
Beschluss der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.02.2013
4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans
Beschluss der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.10.2013
4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen
Anhörungen
- Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung: 08.03.2013
- Auslegung des Planes vom18.03. – 19.04.2013
- Bekanntmachung Aktionsplan
4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des
Aktionsplans
Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen
Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren
überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse
des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet.
4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans
keine
4.6 Weitere finanzielle Informationen
keine
4.7 Link zum Aktionsplan im Internet
www.laerm.schleswig-holstein.de
Ort, Datum Arnold Trenner
22962 Siek, LS Bürgermeister
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie befindet sich in der zweiten Stufe. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist es, den verkehrlichen Lärm zu reduzieren. Es geht vornehmlich um Gesundheitsschutz, individuelles Wohlbefinden, Wohnqualität im Freien, Verbesserung der Luftqualität und attraktivere Gestaltung des Ortes in Sachen Tourismus. Dafür sind die Gemeinden aufgefordert nach § 47 d BImSchG einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Lärmbeeinträchtigungen benennt und Maßnahmen zur Lärmreduktion/-Beseitigung festlegt.
Für die Gemeinde Siek haben sich nach eingehender Prüfung der Lärmsituation keine Lärmbelästigungen ergeben, die lärmmindernder Maßnahmen bedürfen.
Die vom Ministerium mit Schreiben vom 25.03.2013 aktualisierten Angaben über die durch Umgebungslärm belasteten Menschen hat sogar noch eine Verringerung der Gesamtbetroffenen bewirkt.
Der Lärmaktionsplan wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.02.2013 aufgestellt und vom 18.03. – 19.042013 ausgelegt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Eine Abwägung ist daher entbehrlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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439,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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