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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/005/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Siek beschließt den Lärmaktionsplan in der folgenden Fassung:

 

Gemeinde Siek     

Der Bürgermeister

 

Lärmaktionsplan der Gemeinde Siek

gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
vom

 

1. Allgemeines

1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
 

Beschreibung der Lage:

           Die Gemeinde Siek liegt im Kreis Stormarn des Landes Schleswig-

           Holstein und besteht aus 2 Ortsteilen – Siek u. Meilsdorf - .

 

Beschreibung der Umgebung:

Die Gemeinde Siek ist durch eine ländliche Struktur geprägt.
Sie grenzt an die Gemeinden Großhansdorf und Ahrensburg an und ist verkehrlich über die Autobahn A 1 direkt zu erreichen.

           Ferner ist der Ort durch den ÖPNV verkehrsmäßig angebunden.

 

Beschreibung der Flächennutzung:


An der BAB A 1 befindet sich das Gewerbegebiet Jacobsrade und gegenüber das GE-Gebiet Bültbek. Der Ortskern Siek ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt, im OT Meilsdorf befinden sich neben Wohnbebauung auch landwirtschaftliche Nutzungen. Es befindet sich im Bereich GE-Gebiet Jacobsrade /BAB ein SO-Gebiet mit einem EDEKA- Frischemarkt.

 

Anzahl der Einwohner der Gemeinde: 2.097

 

Gesamtfläche der Gemeinde in qkm: 12,5

 

Anzahl der Wohnungen in der Gemeinde: 941

 

Gesamte Länge der kartierten Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet in km: 2,5

 

Für die Aktionsplanung zuständige Behörde

    Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek

    Tel.: 0 41 07/ 88 93 0, Fax.: 0 41 07/ 88 93 88, info@amtsiek.de

    Gemeindeschlüssel Gemeinde Siek: 62069

 

 

Rechtlicher Hintergrund

            Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß § 47   

            a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit 

            denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

 

1.4   Geltende Grenzwerte

         Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst

2. Bewertung der Ist-Situation
 

  2.1 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten

 

Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten  

           Menschen in der Gemeinde Siek

 

 

LDEN
dB(A)

Belastete Menschen –
Straßenlärm

über 55 bis 60

170

über 60 bis 65

40

über 65 bis 70

0

über 70 bis 75

0

über 75

0

Summe

210

 

LNight
dB(A)

Belastete Menschen –
Straßenlärm

über 50 bis 55

80

über 55 bis 60

0

über 60 bis 65

0

über 65 bis 70

0

über 70

0

Summe

80

 

LDEN
dB(A)

Straßenlärm

über

bis

Fläche (qkm)

Wohnungen
(nach VBEB)

55

65

5,93

94

65

75

1,96

0

75

 

0,39

0

 

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
 

       Im Gebiet der Gemeinde Siek sind auf Grundlage der Lärmkartierung   

      2012 keine relevanten Lärmbelästigungen festzustellen.

 

         Belastungen/Belästigungen sind ganztägig 210 und nachts 80 Menschen

         ausgesetzt.

 

 

2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen         

      Situationen


    Im Gebiet der Gemeinde Siek wurden auf Grundlage der Lärmkartierung   

     2012 keine Lärmprobleme und keine verbesserungsbedürftigen Situationen

     festgestellt.

 

3. Maßnahmenplanung
             

   3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

 

Die Gemeinde hat die in ihrer Zuständigkeit möglichen Maßnahmen im 

      Rahmen der Bauleitplanung bereits umgesetzt. Dies ist aus den Angaben 

entsprechend der beigefügten Anlage 2 erkennbar.   

 

 

 

   3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten 

         fünf Jahre

 

        Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung

              2012 festzustellen sind, werden keine Maßnahmen zur Lärmminderung für die

              nächsten fünf Jahre geplant

 

 

 

 

  3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen 

         zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre
 

           Ruhige Gebiete sind bereits festgesetzt. Hierzu gehören die  

           Naturschutzgebiete „Sieker Moor“ und „Wiggers Moor“.

              Das Sieker Moor (Liste P 2328-301) gehört zu den „NATURA 2000“-Gebieten.

             

 

3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und  

         Lärmauswirkungen

 

Einer langfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach Auswertung der Lärmkartierung 2013 keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen vorliegen und der Schutz der ruhigen Gebiete ausreichend gewährleistet ist.

 

3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen     

         Personen


keine

4. Formelle und finanzielle Informationen

4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans

Beschluss der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.02.2013

4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans

          Beschluss der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.10.2013

 

4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen 

         Anhörungen

 

-          Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung: 08.03.2013

 

-          Auslegung des Planes vom18.03. – 19.04.2013

 

-          Bekanntmachung Aktionsplan

 

    4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des   

         Aktionsplans

 

           Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen    

           Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren   

           überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse    

           des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet.

 

 

4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans

              keine

 

4.6 Weitere finanzielle Informationen

              keine

 

4.7 Link zum Aktionsplan im Internet

 

              www.laerm.schleswig-holstein.de

              www.amtsiek.de

 

 

Ort, Datum                                                                                                                Arnold Trenner

22962 Siek,                                                        LS                                                        Bürgermeister

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie befindet sich in der zweiten Stufe. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist es, den verkehrlichen Lärm zu reduzieren. Es geht vornehmlich um Gesundheitsschutz, individuelles Wohlbefinden, Wohnqualität im Freien, Verbesserung der Luftqualität und attraktivere Gestaltung des Ortes in Sachen Tourismus. Dafür sind die Gemeinden aufgefordert nach § 47 d BImSchG einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Lärmbeeinträchtigungen benennt und Maßnahmen zur Lärmreduktion/-Beseitigung festlegt.

 

Für die Gemeinde Siek haben sich nach eingehender Prüfung der Lärmsituation keine Lärmbelästigungen ergeben, die lärmmindernder Maßnahmen bedürfen.

 

Die vom Ministerium mit Schreiben vom 25.03.2013 aktualisierten Angaben über die durch Umgebungslärm belasteten Menschen hat sogar noch eine Verringerung der Gesamtbetroffenen bewirkt.

 

Der Lärmaktionsplan wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.02.2013 aufgestellt und vom 18.03. – 19.042013 ausgelegt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Eine Abwägung ist daher entbehrlich.

 

 

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