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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufstellungsbeschluss

Für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg wird der Bebauungsplan Nr. 16, 1. Änderung aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Eine zusammenhängende Gewerbefläche südlich des Lütten Damms

- Anpassung der Erschließung

- Wahrung der Einbindung in die umgebende Landschaft 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Architektur + Stadtplanung, Baum | Schwormstede | Stellmacher PartGmbB, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Stapelfeld hat den Bebauungsplan Nr. 16 aufgestellt, um die bestehende und zukünftige Nachfrage an Gewerbeflächen zu decken. Das Gewerbegebiet ist Bestandteil der Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebiets zwischen Stapelfeld und Hamburg-Wandsbek südlich und östlich des bestehenden Merkur Parks in Hamburg-Wandsbek und ist Ergebnis eines im Vorwege aufgestellten, länderübergreifenden und interkommunalen Gutachtens.

Zwischenzeitlich interessiert sich ein größerer Gewerbebetrieb für die Ansiedlung im Bereich Stapelfeld. Zur Realisierung des geplanten Vorhabens ist u.a. die Anpassung der Erschließung sowie der Festsetzung zu den Gebäudehöhen, überbaubaren Flächen sowie Stellplätzen erforderlich. Dazu muss die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 aufgestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Die Kostenübernahme erfolgt durch den Vorhabenträger.

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Anlagen

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