Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0012
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenaufstellung Kita-Finanzierung 2021 und Prüfergebnis Überleitungsbilanz (§ 58 Abs. 3 KiTaG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 361.105
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Kindertagesstättenausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Entscheidung
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05.09.2022
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Sachverhalt
Das reformierte KiTaG ist in Gänze zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Die bisherige Finanzierung wurde auf das sog. Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) umgestellt. Demnach erhalten die Standortgemeinden von Kitas einen monatlichen Fördersatz, der sich anhand der Betreuungsform U3/Ü3, Öffnungszeiten und Schließzeiten der jeweiligen Einrichtung bemisst. Der monatliche Gruppenfördersatz (unabhängig von der tatsächlichen Belegung) setzt sich aus dem Personalkostenanteil, dem Sachkostenanteil und dem gruppenbezogenen Leitungszuschlag abzüglich der erwarteten Elternbeiträge zusammen.
Die Refinanzierung erfolgt durch den Wohngemeindeanteil, den die Gemeinde für jedes Kind zu zahlen hat, welches in der Gemeinde wohnt und in einer Kita oder Kindertagespflegestelle (KTP) betreut wird (egal wo – auch Betreuung in Hamburger Einrichtungen).
Gem. § 58 Abs. 3 KiTaG mussten die Standortgemeinden zum Zwecke der Evaluation im Sommer 2021 eine sog. Überleitungsbilanz für das Sozialministerium erstellen. Verglichen wurden die Ist-Werte 2019 mit den Plan-Werten 2021. Das Prüfergebnis zur Überleitungsbilanz liegt vor und ist als Anlage beigefügt. Demnach wird die Gemeinde Stapelfeld im Vergleich 2019/2021 um 224.219 Euro mehrbelastet. Das Prüfergebnis ist zu veröffentlichen; dies erfolgt auf der Homepage des Amtes Siek.
Ein präziseres Ergebnis zeigt der Vergleich zwischen den Jahresabschlüssen der Gemeinde Stapelfeld 2020/2021. Demnach belief sich die Mehrbelastung für den Bereich „Kinderbetreuung“ auf 216.003,70 Euro (sh. Anlage).
Eine weitere Beratung in der Gemeindevertretung Stapelfeld ist in Abstimmung mit dem Bürgermeister nicht erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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337,3 kB
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