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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufstellungsbeschluss

Für das Gebiet westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen, wird der Bebauungsplan Nr. 28 aufgestellt.

 

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung eines kurzfristigen
  örtlichen Bedarfs an Wohngrundgrundstücken;

- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und
  Maß der baulichen Nutzung;

- Bereitstellung von nahbereichstypischen Baugrundstücken;

- planerische Berücksichtigung des gesetzlichen Biotopschutzes (Knick im Süden und Osten
 des Plangebietes).

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

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Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer hat bereits 2009 und 2015 gegenüber der Gemeinde den Willen geäußert, das Flurstück 63/29, Flur 2, Gemarkung Oetjendorf, auf eigene Kosten einer Wohnbebauung zuzuführen und einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt.

Die Gemeindevertretung hat sich in der Sitzung am 28.03.2022 dafür ausgesprochen, zwei Baugrundstücke in Verlängerung der Straße „Auf der Horst“ auszuweisen.

 

Zur Einleitung des formellen Planverfahrens ist zunächst der Aufstellungsbeschluss zu beraten.

Im Anschluss werden die detaillierten Planungsinhalte mit dem Vorhabenträger abgestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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