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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/002/0002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Planunterlagen, die der Vorlage 2022/002/0002 als Anlage beigefügt sind, werden gebilligt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB ist entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 13.12.2021 zu veranlassen.

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Für die Überplanung des Gebiets hat die Gemeinde bereits den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 10B, 3. Änderung gefasst.

Das Planungsbüro hat nun diverse Vorarbeiten geleistet und einen ersten Planentwurf als Diskussionsgrundlage erstellt.

 

Sofern dieser seitens der Gemeinde gebilligt wird, kann die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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