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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde stimmt dem vorgelegten Nutzungskonzept zu. Das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 20 ist entsprechend anzupassen. Dazu wird die Verwaltung gebeten, ein Gespräch mit der Gemeinde und dem Vorhabenträger zu organisieren.

 

Oder:

 

Die Gemeinde stimmt dem vorgelegten Nutzungskonzept nicht zu. Der Bebauungsplan Nr. 20 soll….. (nach Beratung zu ergänzen).

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger hat bisher beabsichtigt, die bestehenden Tennisanlagen aufgeben zu wollen und die vorhandenen Gebäude und Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat die Gemeinde den Bebauungsplan Nr. 20 ins Verfahren gebracht.

 

Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger der Verwaltung mitgeteilt, dass von dem bisherigen Konzept einer gewerblichen Nutzung abgewichen werden soll. Die bestehenden Tennisanlagen können vermietet und damit weiterhin betrieben werden.

Um die Nutzung als Sportanlage zu optimieren, ist eine Erweiterung der vorhandenen Anlage geplant.

 

Die Gemeinde wird um Beratung gebeten, ob der geplanten Nutzung zugestimmt und die gemeindliche Planung entsprechend überarbeitet werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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