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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen, die der Vorlage 2022/006/0002 als Anlage beigefügt sind, werden gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (2)

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und

Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen

Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch

bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Nachdem die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, wurde durch das Planungsbüro Architektur + Stadtplanung ein erster Planentwurf erstellt.

Dieser ist als Anlage beigefügt.

Sofern die Gemeinde den Planentwurf billigt, kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

 

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Anlagen

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