Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/536
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerbegehren gegen den B-Plan Nr. 8, 5. Änderung (Bültbek, Siek); Verfahren zum Bürgerentscheid und Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Gemeindeabstimmungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Svenja Saalfeld
- Aktenzeichen:
- 120.101-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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28.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Über den Vorschlag, en bloc abzustimmen, wird wie folgt abgestimmt:
Stimmen dafür:
Stimmen dagegen:
Stimmenenthaltungen:
2. Die Gemeindevertretung wählt die von den Fraktionen benannten Beisitzer und deren Stellvertretungen in den Gemeindeabstimmungsausschuss
Stimmen dafür:
Stimmen dagegen:
Stimmenenthaltungen:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sofern die Gemeindevertretung im Rahmen der Beratung zur Vorlage 2022/005/533 die Durchführung des Bürgerentscheids beschlossen und sich auf den Abstimmungstag den Sonntag, 25.09.2022 verständigt hat, ist anhängender Zeitplan für die Durchführung des Bürgerentscheid maßgebend.
Der Bürgerentscheid ist unter anderem nach den Vorschriften des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) durchzuführen.
Gemäß § 12 Abs. 1 GKWG ist der Gemeindeabstimmungsleiter der Bürgermeister der Gemeinde Siek Herr Andreas Bitzer. Der Gemeindeabstimmungsleiter beruft seinen Stellvertreter. Die Stellvertretung obliegt nicht Kraft Gesetz der/dem 1. stellvertretenden Bürgermeister/in. Bei der Stellvertretung handelt es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung, um die Durchführung des Bürgerentscheides ggf. zu gewährleisten. Es wird verwaltungsseitig empfohlen, die Leitende Verwaltungsbeamtin als stellvertretende Gemeindeabstimmungsleitung zu berufen. Die Berufung der Stellvertretung des Gemeindeabstimmungsleiters liegt außerhalb der Beschlussfassung der Gemeindevertretung.
Durch die analoge Durchführung des Bürgerentscheids gemäß den Vorschriften des GKWG ist nach § 12 Abs. 3 GKWG ein Gemeindeabstimmungsausschuss zu bilden.
Zu den Aufgaben des Gemeindeabstimmungsausschusses gehören unter anderem, über mögliche Beschwerden gegen das Abstimmungsverzeichnis und über mögliche Beschwerden gegen die Versagung von Abstimmungsscheinen zu entscheiden. Des Weiteren ist nach der Abstimmung das Abstimmungsergebnis durch den Gemeindeabstimmungsausschuss festzustellen.
Nach § 12 Abs. 3 GKWG setzt sich der Gemeindeabstimmungsausschuss durch den Vorsitz -den Gemeindeabstimmungsleiter- und acht Besitzer/innen zusammen. Die Gemeindevertretung wählt diese sowie deren Stellvertreter/innen.
Bei den Stellvertretern der Beisitzer handelt es sich um persönliche Stellvertreter. Im Falle der Verhinderung eines Beisitzers kann dessen Funktion nur von dem ausdrücklich für ihn benannten Stellvertreter und nicht von anderen stellvertretenden Beisitzern wahrgenommen werden.
Bei der Wahl der Beisitzer/innen des Gemeindeabstimmungsausschusses sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Unter Berücksichtigung der Sitzverteilung wird vorgeschlagen, die Besetzung wie folgt vorzunehmen:
Die CDU benennt drei Beisitzer; die SPD benennt zwei Beisitzer; die FDP, die fraktionslose Vertretung und die Initiatoren des Bürgerbegehrens benennen jeweils einen Beisitzer. Der Verteilungsvorschlag umfasst zugleich die Beisitzer und die stellvertretenden Beisitzer.
Es werden folgende Personen benannt/vorgeschlagen:
Beisitzer Stellvertreter:
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
- 8.
Aufgrund der geführten Vorgespräche schlägt Herr Bürgermeister Bitzer vor, über die Beisitzer und dessen Stellvertretungen en bloc abzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,2 kB
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