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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/429

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die Förderung für Kinder- und Jugendfreizeit von 3,00 € pro Tag und Teilnehmer/in auf _______ € (bitte Betrag ergänzen) ab dem

________ (bitte Zeitpunkt ergänzen) zu erhöhen
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der letzten Jugendhilfeausschusssitzung vom 30.05.2022 wurde beschlossen, im Bereich der Jugendarbeit die Förderung für Kinder- und Jugendfreizeiten und internationale Begegnungen durch den Kreis Stormarn ab dem 01.06.2022 von 3,00 € auf 4,00 € pro Tag und Teilnehmer/in zu erhöhen.

 

Begründung:

 

Durch die erheblichen Kostensteigerungen im Bereich der Übernachtungs- und Verpflegungskosten ist eine Erhöhung der Fördersätze für Jugenderholungsmaßnahmen dringend geboten.

 

Die einzelnen Haushaltsansätze müssen in Ihrer Gemeinde wahrscheinlich noch nicht einmal unmittelbar angepasst werden, da in den letzten Jahren die vorhandenen Haushaltsansätze nicht ausgeschöpft wurden und trotz der Erhöhung davon auszugehen ist, dass die bestehenden Haushaltsansätze ausreichen.

 

Hintergrund hierfür ist der pandemiebedingte deutliche Rückgang der Jugenderholungs-maßnahmen in den Jahren 2020 und 2021.Wurden im Jahr 2019 noch 314 Freizeiten durch den Kreis Stormarn gefördert, so waren es im Jahr 2021 nur noch 138 Freizeiten. Das bedeutet eine Verschlechterung der Angebote / Nutzung der so wichtigen Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen um mehr als 50 %.

 

Der Kreisjugendring Stormarn hält es für dringend geboten, diesen Trend deutlich entgegenzuwirken, da die ehrenamtlich getragene Jugendarbeit und ihre Angebote in der Kinder- und Jugenderholung als ein zentraler Sozialisationsort für Kinder- und Jugendliche in Stormarn unverzichtbar ist.

 

 

Der Kreisjugendring Stormarn bittet daher die Gemeinde Hoisdorf, diesen wichtigen Schritt der Erhöhung nachzuvollziehen (Erhöhung auf 4,00 €) oder noch besser, weitergehend zu erhöhen.

 

Der Kreisjugendring würde den Erhöhungsschritt unmittelbar zu einem von der Gemeinde Hoisdorf genannten Zeitpunkt umsetzen.

 

Ein zusätzlicher Verwaltungsmehraufwand entsteht nicht.
 

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