Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/424
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 20, 2. Änderung der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: "nördlich der Straße 'Viehkaten', westlich der Bebauung 'Achtern Diek 41 und 43', östlich der Bebauung 'Viehkaten 2 A' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Andrea Mamero
- Aktenzeichen:
- 511.103.4-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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14.06.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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27.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet „nördlich der Straße 'Viehkaten', westlich der Bebauung 'Achtern Diek 41
und 43', östlich der Bebauung 'Viehkaten 2 A' und südlich einer landwirtschaftlich
genutzten Fläche“ wird der Bebauungsplan Nr. 20, 2. Änderung aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i. V. m. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zur Deckung des örtlichen Bedarfs
an Wohngrundstücken;
- langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen
zu Art und Maß der baulichen Nutzung.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Eigentümer der Grundstücke Viehkaten 2b und 2c beabsichtigen auf den Grundstücken je ein Doppel- oder Einzelhaus zu errichten.
Voraussetzung für die Umsetzung der Vorhaben ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans.
Die Gemeinde hat bereits in Vorgesprächen signalisiert, den Bebauungsplan ändern zu wollen und mit den Eigentümern die Eckpunkte abgestimmt.
Zur Einleitung der Planung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
In Abstimmung aller Beteiligten wird derzeit ein erster Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplanes erarbeitet und der Gemeinde zur Beratung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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